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Bundesnetzagentur: Grenze für negative Strompreise

Kategorie: Strom

Berlin – Der Mangel an Speicherkapazitäten auf dem Strommarkt hat absurde Auswirkungen: Wenn die Nachfrage nach Strom geringer ist als das Angebot, lässt sich mit dem Verbrauch von Strom Geld verdienen. Die sogenannten negativen Strompreise bescheren den Energieversorgern immer höhere Verluste. Die Bundesnetzagentur möchte daher eine feste Untergrenze einführen.



Mit dem massiven Ausbau von Windkraft- und Solaranlagen tritt das Phänomen der negativen Strompreise immer häufiger auf. Besonders an windreichen Feiertagen wird zu viel Strom ins Netz eingespeist. Viele schwerfällige Großkraftwerke lassen sich nicht rechtzeitig heruntergeregeln, so dass sich die Preise an der Leipziger Energiebörse zeitweise umkehren und Energieversorger den Verbrauch des überschüssigen Stroms vergüten. Allein am stürmischen ersten Weihnachtsfeiertag 2009 konnten Stromkäufer auf diese Weise Gewinne von 14 Millionen Euro verbuchen.



Die Bundesnetzagentur sieht daher eine Begrenzung der negativen Strompreise zwischen 150 und 350 Euro pro Megawattstunde vor. Ganz verbieten will die Behörde die negativen Strompreise allerdings nicht. Schließlich sind sie auch ein wichtiger Investitionsanreiz für die Entwicklung und den Aufbau von Stromspeicherkapazitäten. Die neue Regelung soll bereits ab dem neuen Jahr in Kraft treten.