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FlexStrom: Anpassung der Strompreise nun transparenter

Kategorie: Strom

Hamburg/Berlin – Auch Stromanbieter mit günstigen Angeboten kommen ab und zu nicht um eine Erhöhung der Strompreise herum. Natürlich muss man seine Kunden darüber informieren. Der Berliner Stromanbieter FlexStrom ging hier einen ungewöhnlichen Weg und handelte sich damit eine Unterlassungserklärung ein.



Stromanbieter Flexstrom verschickte an einige Kunden die Mitteilung einer Strompreiserhöhung in Form eines Flyers. Weil das Schreiben für manche eher den Eindruck einer Werbung erweckte und daher ohne Umwege entsorgt wurde, blieb für diese im Verborgenen, dass die zu zahlenden Strompreise künftig teurer würden. Jedoch fanden diese Preisanpassungen unterjährig statt, das heißt innerhalb der einjährigen Vertragslaufzeit. Den Stromkunden hätte daher ein Sonderkündigungsrecht zugestanden. Stattdessen schrieb FlexStrom, dass die Zustimmung zur Preiserhöhung durch weiteren Strombezug gegeben sei.



Mit diesem Vorgehen zeigte sich die Verbraucherzentrale Hamburg nicht einverstanden. Konsequenterweise lies man FlexStrom eine Unterlassungserklärung unterschreiben, in der sich der Stromanbieter dazu verpflichtet, die Strompreiserhöhungen künftig in anderer Form zu kommunizieren. Sollte der Versorger von dieser Korrektur absehen, bittet die Verbraucherzentrale die betroffenen Kunden darum, sich zu melden. Eine vom Gericht festzusetzende Vertragsstrafe wurde dann fällig. Stichtag ist in diesem Fall der 24. August. Seitdem ist das Berliner Energieunternehmen seiner Erklärung verpflichtet. Gerade im Zuge der jüngsten Strompreiserhöhungen von mehr als 400 Versorgern, gelang es FlexStrom als günstiger Stromanbieter eine willkommene Alternative für die Verbraucher zu sein.