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Informieren bei Anlagen: Bank-Provisionen können Kundeninteressen schaden

Kategorie: Finanzen

Banken, die auch als Anlagevermittler auftreten, sorgen nicht nur für den Gewinn ihrer Kunden, sondern über Provisionen für ihre Dienste auch für ihren eigenen Vorteil. Wenn dieser aber die Kundeninteressen überwiegt, kann man unter bestimmten Umständen über eine Rückabwicklung nachdenken.

Bankkunden mit Beratung bei Wertpapiertgeschäften unzufrieden Bank of China Tower at Central von edwin.11 Dass Banken am Verkauf von Kapitalanlagen wie Fonds eigenen Gewinn machen wollen, liegt auf der Hand. Dies wird in der Regel über Provisionen für den Verkauf geregelt, die entweder vom Käufer aus der Anlage selbst oder durch Aufschläge beglichen werden. Doch sollte der Profit über die Provisionen höher geschätzt werden als die korrekte Information des Kunden, kann sich eine Anlage auch als Fehlkauf erweisen. Käufer können dann nach dem Rücktritt vom Kauf in einer Rückabwicklung versuchen zu ihrem Recht und möglicherweise auch zu Schadenersatz zu kommen – doch hierbei muss man sicher gehen können, dass sich die Bank wirklich falsch verhalten und man selbst keine Fehler zu verbuchen hat.

Provisionen bei Kapitalanlagen: Innenprovisionen und Rückvergütungen

Wer Schadenersatz fordert, da die ihm verkaufte Anlage nicht wegen ihrer Qualität, sondern aufgrund der Provisionen für die Bank angeboten wurde, muss allerdings einiges beachten. Denn nicht in jedem Fall kann der Gewinnwunsch des Anlagevermittlers (Anlagevermittler & Anlageberater) gegen ihn gehalten werden: Zeigt sich der Anleger von der Kapitalanlage und ihrer Werthaltigkeit trotz des Geldinteresses des Unternehmens überzeugt, so muss die Bank ihre Vergütungen nicht offenlegen. Hierzu ist sie prinzipiell nur angehalten, wenn es sich um sogenannte Innenprovisionen handelt, die mindestens 15 Prozent der Beteiligungssumme erreichen oder übersteigen. Als Innenprovision bezeichnet man solche, die aus dem Anlagevermögen von Fonds verdeckt fließen. Werden die Provisionen aus den als „Ausgabeaufschläge“ oder „Agio“ genannten Verwaltungskosten und anderen Aufgeldern berechnet, spricht man von Rückvergütungen, deren Höhe zu jeder Zeit bekannt gegeben werden muss.

Rückabwicklung und Schadenersatz bei fehlenden oder falschen Informationen

Banken sind dazu angehalten, die Aufklärung über die Provisionen lückenlos und klar durchzuführen – ein Prospekt, egal wie umfangreich, wird von den Gerichten bei einer Verhandlung über eine Rückabwicklung oder einen Schadenersatz nicht anerkannt. Die Institute werden schadensersatzpflichtig, sollten die Informationen nicht oder fehlerhaft weitergegeben werden, jedoch kann auch das Interesse und die Motivation des Anlegers ein mögliches Urteil beeinflussen. Daher sollte man sich vor der Entscheidung für eine Kapitalanlage ausreichend informieren, beispielsweise über einen Ratgeber auf finanz-informationen.net und an anderen Orten im Internet.