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Krankenversicherungen: Änderungen 2013

Kategorie: Finanzen

Im neuen Jahr wurden etliche Änderungen an den Modalitäten der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung durchgeführt, mit denen sich Patienten 2013 auseinander setzen sollten. Hierzu gehören die Praxisgebühr, die Beitragsbemessungsgrenzen und die Unisex-Tarife, aber auch mögliche Prämienrückzahlungen, die von einigen Krankenkassen angekündigt wurden.

Veränderungen bei den Krankenkassen im neuen Jahr



Krankenversicherungen: Änderungen 2013
The greatest wealth is health. ~Virgil von katerha 2013 ist erst wenige Tage alt und schon jetzt hat sich im Bereich der Krankenversicherungen einiges getan: Besonders die Unisex-Tarife haben Ende 2012 für Aufmerksamkeit gesorgt – ein Umstand der sich im neuen Jahr fortsetzen wird. Einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes gemäß sollten die unterschiedlichen Beiträge basierend auf Geschlechtern aus Gleichstellungsgründen abgeschafft werden, doch konnte in Deutschland keine gesetzliche Grundlage gefunden werden. Viele der Versicherungsunternehmen haben dennoch ihre Umstellungen durchgeführt, wodurch jedoch Kritikern zufolge in erster Linie Frauen höhere Beiträge in den neuen Tarifen zahlen müssen. Alte Versicherungspolicen behalten allerdings ihre Gültigkeit. Ebenso wurde schon zum Ende des vergangenen Jahres von einigen großen Krankenkassen auf hohe Gewinnmargen reagiert und für ihre Privatkunden Rückzahlungen von Prämien versprochen – meistens jedoch unter genauen Bedingungen, so dass ein Wechsel der Krankenkasse allein für eine Prämienzahlung in den seltensten Fällen sinnvoll sein dürfte.

Krankenversicherungen 2013: Wegfall der Praxisgebühr, Steigerung der Beitragsbemessungsgrenzen

Eine große Änderung bei den Krankenkassen 2013 findet sich in den Beitragsbemessungsgrenzen: Der für die Berechnung der Krankenkassenbeiträge Anteil des monatlichen Bruttoeinkommens wurde von ehemals 3.825,00 Euro auf 3.937,50 Euro und damit um fast drei Prozent angehoben. Auf das Jahr gerechnet erhöht sich der Betrag von 45.900 auf 47.250 Euro. Der höchste Betrag für die Krankenversicherung liegt entsprechend nun bei 610,31 Euro pro Monat, anstelle von 592,88 Euro. Für privatversicherte Patienten ist nun das Mindestjahreseinkommen auf 52.200 Euro gestiegen (vormals waren es 50.800 Euro). Für gesetzlich Versicherte hat sich seit Beginn des Jahres jedoch auch eine als von den meisten Patienten positiv gewertete Veränderung ergeben: Die Praxisgebühr von 10 Euro beim ersten Arztbesuch im Quartal, Zahnarztbesuchen und bei einer Behandlung durch einen Notarzt ist nun weggefallen, so dass 120 Euro weniger im Jahr und im Höchstfall gezahlt werden müssen.

Bild: The greatest wealth is health. ~Virgil von katerha, CC BY - bearbeitet von Tarifo.de.