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Unisex Tarife: Bundesrat stoppt Gesetz

Kategorie: Finanzen

Die Unisex-Tarife, nach denen Männer und Frauen nicht mehr unterschiedlich bei Versicherungen berechnet werden dürfen, wurden durch den Bundesrat fürs Erste aufgehalten. Das Unisex-Gesetz wird somit frühestens 2013 abgesegnet, die neuen Tarife werden jedoch laut dem deutschen Versicherungsverband GDV von den meisten Versicherungen wie geplant am 21. Dezember 2012 eingeführt.

Unisex Tarife: Gesetz im Bundesrat gescheitert



Unisex Tarife: Bundesrat stoppt Gesetz
Unisex von Gullig Die Entscheidung des Bundesrates, die gesetzliche Regelung der Unisex Tarife noch nicht zu ratifizieren, wurde als überraschend wahrgenommen: Bei Verbrauchern führt die Ablehnung des Gesetzes zu Verunsicherung, bei Verbraucherschützern zu Empörung, während sich Versicherungen scheinbar von den aufgehaltenen, deutschen Bestimmungen erst einmal nicht beeindrucken lassen. Sie haben angekündigt, auch weiterhin am 21. Dezember 2012 gleiche Tarife für beide Geschlechter einzuführen und berufen sich dabei auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), das die Gleichberechtigung und Gleichstellung bei Versicherungspolicen verlangte. Der Entscheidung gemäß seien unterschiedliche Betragsbemessungen bei den Versicherungstarifen basierend auf der Geschlechterzugehöhrigkeit nicht nur diskriminierend, sondern darüber hinaus ungültig. Bis dahin hatten Versicherungsunternehmen sowohl im Krankenbereich, bei Lebensversicherungen und bei Kfz-Versicherungen üblicherweise einen höheren Risikofaktor nach weiblichen und männlichen Versicherungsnehmern berechnet.

Versicherungen halten an gleichgestellten Tarifen fest

Auch wenn das Gesetz für die Unisex-Tarife nun vom Bundesrat vorerst gestoppt wurde, halten die Versicherungen an ihren neuen Policen fest, für die sie bereits massiv Werbung gemacht haben. Die Aufhebung der Geschlechtsunterschiede bei den Versicherungstarifen geht allerdings auch in vielen Fällen mit einer Anhebung der Versicherungshöhen einher, so dass Versicherte sich nicht von den Kampagnen verunsichern lassen sollten: Ohne eine gesetzliche Grundlage sieht der Verbraucherschutz keine Veranlassung für die Versicherungen, alte Verträge und Vertragsmodelle nicht mehr anzubieten und rät daher dazu, nur jene Versicherungspolicen abzuschließen, von denen man selbst überzeugt ist, ohne sich unter Druck setzen zu lassen, und die mit dem eigenen Bedarf an Risikoschutz abgestimmt sind. Bereits abgeschlossene Verträge bleiben bis zu ihrem Auslaufen weiterhin bestehen.

Bild: Unisex von Gullig, CC BY SA - bearbeitet von Tarifo.de.