Kfz-Versicherung: Rabatte auf Nachwuchs übertragen
Kategorie: Finanzen
Fahranfänger nutzen in vielen Fällen, den Zweitwagen des Vaters oder der Mutter, der über diese auch versichert ist. Bisher konnte der Nachwuchs so keine Schadensfreiheitsjahre sammeln und somit keine Rabatte für die Versicherung des eigenen Wagens erhalten. Eltern können nun Kfz-Versicherungsrabatte auf das Kind übertragen.
Volkswagen Golf von Gonmi
Volkswagen Golf von Gonmi
Schadensfreiheitsrabatte für den Nachwuchs
Nach der Führerscheinprüfung steht der eigene Wagen an. Das ist aber nur die Ausnahme. Die Regel ist, dass der Nachwuchs, das von den Eltern mitversicherte Auto fährt. Oftmals fahren sie den Zweitwagen der Familie. Ein eigenes Auto zu finanzieren und dann auch die für Fahranfänger deutlich höher angelegten Zinssätze bei der Versicherung zu bezahlen, ist für viele junge Menschen selten möglich. In diesen ersten Jahren können Fahranfänger keine Schadenfreiheitsjahre vorlegen, wenn sie dann ihr eigenes Auto eines Tages versichern wollen. Eltern können hier etwas aushelfen. Sie dürfen Kfz-Rabatte für unfallfreie Jahre auf den Nachwuchs übertragen. Das ermöglicht dann dem Kind in den meisten Fällen einen preiswerteren Einstiegsbeitrag bei der Kfz-Versicherung. Der Schadenfreiheitsrabatt darf nur an Familienmitglieder ersten Grades abgegeben und oftmals nur anteilig werden. Das heißt, es werden nur jene Jahre gutgeschrieben, in denen das Kind einen Führerschein hatte und den Zweitwagen der Eltern auch gefahren ist. Wurde mit dem Wagen ein Unfall verursacht, so wird dieser mit-eingerechnet, was wiederum zum Nachteil des Kindes ist. Übrigens: Der Schadenfreiheitsrabatt kann nur an ein einziges Kind übertragen und nicht auf mehrere Kinder verteilt werden.Der Nachwuchs fährt den Zweitwagen
Der Zweitwagen wird vom Nachwuchs genutzt? Das ist in Deutschland gängig. Mal gibt die Mutter den Wagen ab, mal der Vater. Eine Schadensersatzübertragung ermöglicht dem Nachwuchs einen günstigeren Einstieg in die Kfz-Versicherung. Diese liegen bei Fahranfängern bei etwa 230 Prozent des eigentlichen Beitragssatzes.Foto: Volkswagen Golf von Gonmi, CC-BY – bearbeitet von Tarifo.de.
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