Eprimo: Einstweilige Verfügung vom Landgericht Mannheim
Kategorie: Strom
Mannheim – Falsche Behauptungen bei Haustürverkäufen führten für Stromanbieter eprimo und die ESD Energie Service Deutschland AG zu einer einstweiligen Verfügung von Seiten des Landgericht Mannheims. Wegen unzutreffender Beziehungsangaben ging Energieversorger MVV auf dem Rechtsweg vor. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Bei der Aquise neuer Stromkunden gehen manche mit Mitteln und Methoden vor, die im Wettbewerb nicht immer geschätzt sind. Nun bezeugte ein Stromkunde der MVV, dass zwei Mitarbeiter der ESD Energie Service Deutschland AG falsche Angaben zu der Verbindung von Stromanbieter eprimo und der MVV Energie gemacht hätten. Diese hatten behauptet, dass es sich bei eprimo um eine Tochterfirma der MVV handelt. Allerdings ist eprimo eigenen Angaben zufolge "die zentrale Discountvertriebsgesellschaft für Strom und Erdgas von RWE". Darüber hinaus war auch die Information, wonach nach einem Stromanbieterwechsel die MVV weiterhin erster Ansprechpartner sei, nicht richtig.
Dies ließ der Mannheimer Stromversorger nicht auf sich sitzen. Die Quittung erhielten nun sowohl die ESD als auch eprimo auf dem Rechtsweg. Die einstweilige Verfügung vom Landgericht Mannheim untersagt die oben genannten Behauptungen. Ein Verstoß zieht die Bezahlung eines Ordnungsgeldes nach sich, wie die MVV selbst mitteilte. Allerdings sei die Beschlussverfügung noch nicht rechtskräftig. Zwar freut sich eprimo durchaus über Empfehlungen, ob sich der Stromanbieter das so vorgestellt hat, darf aber bezweifelt werden.
Bei der Aquise neuer Stromkunden gehen manche mit Mitteln und Methoden vor, die im Wettbewerb nicht immer geschätzt sind. Nun bezeugte ein Stromkunde der MVV, dass zwei Mitarbeiter der ESD Energie Service Deutschland AG falsche Angaben zu der Verbindung von Stromanbieter eprimo und der MVV Energie gemacht hätten. Diese hatten behauptet, dass es sich bei eprimo um eine Tochterfirma der MVV handelt. Allerdings ist eprimo eigenen Angaben zufolge "die zentrale Discountvertriebsgesellschaft für Strom und Erdgas von RWE". Darüber hinaus war auch die Information, wonach nach einem Stromanbieterwechsel die MVV weiterhin erster Ansprechpartner sei, nicht richtig.
Dies ließ der Mannheimer Stromversorger nicht auf sich sitzen. Die Quittung erhielten nun sowohl die ESD als auch eprimo auf dem Rechtsweg. Die einstweilige Verfügung vom Landgericht Mannheim untersagt die oben genannten Behauptungen. Ein Verstoß zieht die Bezahlung eines Ordnungsgeldes nach sich, wie die MVV selbst mitteilte. Allerdings sei die Beschlussverfügung noch nicht rechtskräftig. Zwar freut sich eprimo durchaus über Empfehlungen, ob sich der Stromanbieter das so vorgestellt hat, darf aber bezweifelt werden.
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