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Hebammen zahlen hohe Beiträge für die Berufshaftpflichtversicherung

Kategorie: Finanzen

Freiberufliche Hebammen müssen sehr hohe Kosten für die Berufshaftpflichtversicherung zahlen. Im vergangenen Jahr wurde der Beitrag von etwa 3700 Euro auf 4200 Euro erhöht. Dies hatte zur Folge, dass sich viele freiberufliche Hebammen aus der Geburtshilfe komplett zurückgezogen haben und lediglich Nachbetreuung und Schwangerschaftskurse anbieten. Eine neue Vereinbarung mit den Krankenkassen soll nun finanzielle Erleichterung schaffen.

Klapperstorch - in Ulm kommt er noch von dierk schaefer

Krankenkasse trägt 500 Euro

Um den Hebammen die finanzielle Last der Berufshaftpflichtversicherung zu vermindern haben sich die Krankenkassen nun dazu entschieden, die 500 Euro Erhöhung zu übernehmen. Damit sind die Hebammen auf dem gleichen Level wie vor der Erhöhung. Freiberufliche Hebammen erhalten den größten Teil ihres Einkommens über die Geburtshilfe. Weiterer Verdienst kann über Nachbetreuung und verschiedene Kursangebote eingebracht werden. Nach der Erhöhung im vergangenen Jahr haben sich viel Hebammen dazu entschieden keine Geburtshilfe mehr anzubieten. Wer sich auf Kurse und dergleichen spezialisiert, der zahlt einen jährlichen Beitrag von etwa 350 Euro. Auch wenn der finanzielle Ausfall, welcher entsteht wenn die Einnahmen über die Geburtshilfe wegfallen, recht groß ist, rechnet es sich trotzdem für viele Hebammen. Mehr Kurse und intensivere Nachbetreuung, so wie die Geringere Versicherungsrate, können den Finanzhaushalt ausgleichen.

Klagen sind Grund für hohe Beiträge

Vielen Hebammen ist es unverständlich warum die Beiträge der Berufshaftpflichtversicherungen so hoch sind. Aber die Versicherer haben festgestellt, dass immer mehr Paare klagen, wenn es zu Geburtsfehlern kommt. Die freiberuflichen Hebammen arbeiten in einem Bereich in dem schnell Komlikationen auftauchen könne. Diese führen immer häufiger zu Klagen und die Hebammen tragen damit das Risiko, hohe Versicherungssummen in Anspruch nehmen zu müssen. Um diese Kosten abzudecken haben die Versicherer sich für die Ratenerhöhung von 500 Euro entschieden. Denn im Fall einer Klage ist es die Berufshaftpflicht, welche die Kosten zu tragen hat.   Bild: Klapperstorch - in Ulm kommt er noch von dierk schaefer, CC-BY - bearbeitet von Tarifo.de