EuGH stärkt Anleger
Kategorie: Finanzen
Börsennotierte Unternehmen werden stärker in die Pflicht genommen. Dafür erhalten Anleger mehr Rechte. Laut Europäischem Gerichtshof sind Aktiengesellschaften verpflichtet, Anleger früher von möglichen Änderungen und Personalentscheidungen zu informieren, wenn diese den Aktienwert an der Börse beeinflussen könnten.
Letters von paul-simpson.org
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Anleger haben Informationsrecht
Informationen und Wissen sind ausschlaggebend für sämtliche Börsengeschäfte. Zu wenig Information kann sich drastisch auf das Aktiengeschäft auswirken. Der EuGH stärkt nun Anleger in ihrem Informationsrecht. Hintergrund hierfür ist eine Klage gegen den Konzern Daimler. Einer der Anleger fühlte sich zu spät über den Rücktritt des Daimler Chefs Jürgen Schrempp im Jahre 2005 informiert. Er verkaufte seine Anteile kurz vor Schrempps Abgang, allerdings stieg danach der Aktienkurs drastisch. Der Kläger begründete seine Klage damit, dass Schrempps Abschied nicht nur intern, sondern auch extern frühzeitiger hätte mitgeteilt werden sollen. Auch wenn das Oberlandesgericht Stuttgart die Klage ablehnte, gab ihm der EuGH Zustimmung. Laut EU-Recht steht Anlegern mehr Recht zu. Aktiengesellschaften müssen relevante Entscheidungen und Änderungen so frühzeitig wie möglich bekannt geben. Nicht erst bei der förmlichen Mitteilung, die an die Öffentlichkeit geht, bereits vorher sollen Anleger Schritt für Schritt durch eine Ad-hoc- oder Börsenmitteilung über relevante Informationen aufgeklärt werden.Insider-Info frühzeitig an Anleger
Der Europäische Gerichtshof nimmt Aktiengesellschaften enger in die Pflicht. Jedes Unternehmen, dessen Entscheidungen den eigenen Börsenkurs beeinflussen könnte, ist dazu verpflichtet, ohne Zögern relevante Insider-Informationen an Anleger weiterzugeben.Bild: Letters von paul-simpson.org, CC-BY - bearbeitet von Tarifo.
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