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Private Pflegezusatzversicherung wird staatlich gefördert

Kategorie: Finanzen

Es ist entschieden: Wer eine private Pflegezusatzversicherung unterhält, der wird zukünftig vom Staat finanziell unterstützt. Durch das so genannte ‚Pflege-Riester’ soll die Versorgung der zunehmenden Zahl hilfsbedürftiger Senioren gewährleistet werden.

Private Pflegezusatzversicherung

Förderung der privaten Pflegezusatzversicherung

Im Jahr 1995 bereits wurde die Pflegeversicherung als verpflichtende Police gesetzlich verankert. Hierbei zahlen Arbeitnehmer, als auch Arbeitgeber die monatliche Abgabe jeweils zur Hälfte. Nun haben sich die Verantwortlichen erneut der Problematik der zunehmenden Anzahl der Bundesbürger angenommen, die im Alter nicht mehr selbstständig ihren Alltag bewältigen können. Die vom Bundeskabinett beschlossene kapitalgedeckte private Pflege-Zusatzversicherung wird im Januar 2013 in Kraft treten. Sie gewährt all denen einen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, die neben ihrer gesetzlich verpflichteten Pflegeversicherung eine freiwillige Extra-Police abschließen. Der Betrag wird einkommensunabhängig garantiert und unterliegt keiner Altersbeschränkung. Zudem ist es nicht von Belang, ob die Versicherten eine gesetzliche oder private Pflegeversicherung innehaben. Auch darf das Versicherungsunternehmen keine Gesundheitszeugnisse verlangen oder einen Bewerber ablehnen. Allerdings wird ihm das Recht eingeräumt, seine Leistungen erst nach fünf Jahren erbringen zu müssen. Aufgrund der steigenden Anzahl pflegebedürftiger Patienten in Deutschland, deckt die gesetzliche Versicherung immer weniger der entstehenden Kosten ab, die Differenz muss der Betroffene aus eigener Tasche zahlen. Insofern lohnt sich der Abschluss einer Zusatzversicherung, die abhängig von individuellen Umständen bereits bei einem Monatsbetrag von zehn Euro beginnen kann. Aufgrund des Unisex-Urteils des EuGH, spielt das Geschlecht zwar keine Rolle mehr für die Berechnung des Beitrags, doch sowohl das Versicherungseintrittsalter, als auch die gewünschte Pflegestufe entscheiden über die zu entrichtende Summe.

Staatliche Förderung bis zu 100 Millionen Euro geplant

Nach Plänen der Bundesregierung sollen im ersten Jahr bis zu 100 Millionen Euro für die Förderungen zur Verfügung gestellt werden. Ob dieser Betrag ausreicht, wird erst aufgrund der Nachfrage ersehen werden können.



Bild: daily work von rosmary, CC-BY - bearbeitet von Tarifo.