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Kinderüberraschung: Steuern sparen mit den Kleinen

Kategorie: Finanzen

Kinder zu haben, bedeutet für die meisten Eltern Freude – zum Großteil der Zeit jedenfalls. Doch daneben muss auch in vielen Familien gerechnet werden. Wer bei seiner Steuererklärung entsprechende Angaben tätigt, bekommt zumindest einige Kosten zurück erstattet.




kinderueberraschung

Wie sich Kinder auf Steuern auswirken


Eltern wissen um die Kosten, die für den Nachwuchs getragen werden müssen – von Kleidung über Schulbedarf bis hin zu privaten Vergnügungen. Der Staat gewährt Unterstützungen - allerdings werden nicht alle automatisch den Konten der betroffenen Erwachsenen gutgeschrieben. Neben den allgemeinen Zuschüssen, gibt es weitere Möglichkeiten, je nach individueller Situation Geldausgaben für die Kleinen steuerlich geltend zu machen. Daher ist es ratsam, sich über mögliche Erstattungen genau zu informieren und bei der Erklärung an das Finanzamt detailliert anzugeben, welche Ausgaben für die Kinder getätigt wurden. Auch hat sich mit Beginn des laufenden Jahres im Bereich des Steuerrechtes hinsichtlich des Kinder- und Betreuungsgeldes ein wenig geändert – zum Vorteil der Verbraucher. Zwar gilt dies erst für die Steuererklärung 2012 – nichtsdestotrotz lohnt bereits ein Blick auf aktuelle und kommende Rechte für Familien in Deutschland. So sollte nach Expertenempfehlung immer dann auf den jährlichen Freibetrag beim Kindergeld zurückgegriffen werden und nicht auf eine monatliche Auszahlung, wenn der Verdienst der Eltern die Obergrenze von 33.000 Euro im Jahr überschreitet. Denn der Freibetrag wird vom zu versteuernden Einkommen abgezogen, wodurch die zu leistenden Steuern gesenkt werden.  Zudem gibt es Ausnahmen zur Regel, dass nur für Minderjährige Kindergeld gefordert werden kann. Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres kann der Staat weiterhin zur Zahlung des Betrages verpflichtet werden, sollte sich der junge Erwachsene in einer Ausbildung oder einem Studium befinden und nachweisen können, dass er wirklich lernt. Seit Januar 2012 entfällt auch eine anzurechnende Obergrenze eines Einkommens durch eventuelle Nebenjobs – bis nicht die erste Ausbildung beendet ist, besteht ein Anspruch auf Kindergeld vom Staat. Unabhängig davon, wie viel der Studierende bzw. Azubi nebenher verdient.



Gesetzliche Versicherungen für die Kleinen angeben


Auch Kosten für eine gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung können als Sonderausgaben geltend gemacht werden und so die Steuerlast für die Eltern reduzieren. Wer also in den kommenden Wochen seine Steuererklärung ausfüllt und Kinder hat, sollte alle Aspekte beachten, um möglichst viele Zuschüsse vom Staat zu erhalten.



Bild: Atelier photo, Kinder surprise, 08.03.08 von cocoinzenl, CC-BY - bearbeitet von Tarifo.