E.on Hanse: Gericht verurteilt das Unternehmen zur Rückzahlung von Beiträgen
Kategorie: Gas
Die Verbraucherzentrale Hamburg kann sich über einen Etappensieg im Kampf gegen die hohen Gaspreise freuen. Das Landgericht Hamburg hat den Energieversorger E.on Hanse zu einer Rückzahlung von Beiträgen in Höhe von 75.000 Euro verurteilt. Das Urteil ist bislang noch nicht rechtskräftig, allerdings geht man bei der Verbraucherzentrale davon aus, dass man von Seiten des Unternehmens auf eine Berufung verzichtet.
Angesichts der steigenden Gaspreise im Vorfeld der anstehenden Heizperiode können zumindest die Kunden im Norden etwas aufatmen. Dort hat die Verbraucherzentrale Hamburg im Kampf gegen die stetig wachsenden Gaspreise hierzulande einen kleinen Etappensieg errungen. Den Angaben der Verbraucherzentrale zufolge hatten im Jahr 2004 rund 55.000 Kunden der E.on Hanse den neuen Preisbestimmungen widersprochen, woraufhin ein Teil die Beiträge gekürzt und andere nur unter Vorbehalt gezahlt hatten. Das juristische Vorgehen der E.on-Tochter gegen die gekürzten Rechnungen hatte nur teilweise Erfolg und die Hartnäckigkeit der Kunden sowie der Verbraucherzentrale in Hamburg scheint sich jetzt ausgezahlt zu haben.
Demnach muss E.on Hanse laut dem Landgericht Hamburg rund 75.000 Euro an Rückzahlungen leisten. Wichtig in diesem Zusammenhang ist jedoch, dass das Landgericht nicht über überhöhte Preise geurteilt hat, sondern lediglich die Preisklausel innnerhalb der E.on-Verträge als unwirksam befand. Dennoch geht man bei der Verbraucherzentrale in Hamburg davon aus, dass E.on Hanse dem Urteil des Gerichtes Folge leistet und auf weitere Rechtsmittel verzichtet.
Bild: Schloss Lembeck von threedots, bearbeitet von Tarifo.de – CC BY-SA 2.0.
Angesichts der steigenden Gaspreise im Vorfeld der anstehenden Heizperiode können zumindest die Kunden im Norden etwas aufatmen. Dort hat die Verbraucherzentrale Hamburg im Kampf gegen die stetig wachsenden Gaspreise hierzulande einen kleinen Etappensieg errungen. Den Angaben der Verbraucherzentrale zufolge hatten im Jahr 2004 rund 55.000 Kunden der E.on Hanse den neuen Preisbestimmungen widersprochen, woraufhin ein Teil die Beiträge gekürzt und andere nur unter Vorbehalt gezahlt hatten. Das juristische Vorgehen der E.on-Tochter gegen die gekürzten Rechnungen hatte nur teilweise Erfolg und die Hartnäckigkeit der Kunden sowie der Verbraucherzentrale in Hamburg scheint sich jetzt ausgezahlt zu haben.
E.on Hanse: Gericht verurteilt das Unternehmen zur Rückzahlung von Beiträgen
Demnach muss E.on Hanse laut dem Landgericht Hamburg rund 75.000 Euro an Rückzahlungen leisten. Wichtig in diesem Zusammenhang ist jedoch, dass das Landgericht nicht über überhöhte Preise geurteilt hat, sondern lediglich die Preisklausel innnerhalb der E.on-Verträge als unwirksam befand. Dennoch geht man bei der Verbraucherzentrale in Hamburg davon aus, dass E.on Hanse dem Urteil des Gerichtes Folge leistet und auf weitere Rechtsmittel verzichtet.
Bild: Schloss Lembeck von threedots, bearbeitet von Tarifo.de – CC BY-SA 2.0.
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