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Versicherung für eigene Pflege kranker Verwandter

Kategorie: Finanzen

Wer als Angestellter in Deutschland einen Pflegefall in der Familie hat, den er durch persönlichen Einsatz vor Ort versorgen möchte oder muss, kann beim Arbeitgeber eine Auszeit beantragen - mit der richtigen Versicherung.

Versicherung für eigene Pflege kranker Verwandter

Abschluss von Versicherung obligatorisch

Seit dem ersten Januar 2012 haben Erwerbstätige die Möglichkeit, in Absprache mit ihrem Vorgesetzten für einen Zeitraum von maximal zwei Jahren ihre wöchentliche Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden zu reduzieren. Bislang war dies nur für sechs Monate möglich, ohne dass danach Einbußen bei der Sozialversicherung in Kauf zu nehmen waren. Während der Pflegezeit wird das Bruttogehalt gemäß der individuell getroffenen Vereinbarungen gekürzt, allerdings vom Arbeitgeber um 50 Prozent der reduzierten Summe wieder aufgestockt. Damit erhält der Angestellte zunächst mehr Geld als abgesprochen, muss allerdings auch nach Wiederaufnahme der Vollzeitarbeit für den identischen Zeitraum zu der entsprechenden Gehaltssumme tätig sein, bis der genossene Vorschuss wieder ausgeglichen und die Nachpflegephase beendet ist. Allerdings soll auch der Arbeitnehmer für den Fall geschützt werden, dass der Angestellte nach der vertraglich vereinbarten Zeit nicht mehr an seinen Arbeitsplatz zurückkehrt. So ist der Abschluss einer Versicherung obligatorisch. Derzeit gibt es vier Versicherer in Deutschland, die eine solche Police anbieten: Die BNP Paribas Cardif, die Genworth Financial, die Deutsche Familienversicherung und die VPV Lebensversicherung unter der Ägide von Ries Spezialmakler. Zudem ist eine weitere Bedingung für eine Pflegeauszeit die Bewilligung der Pflegestufe Eins für den erkrankten Verwandten. Während die Genworth Financial keine Angaben zu den monatlichen Kosten ihrer Versicherungspolice verlauten lässt, müssen bei der BNP Paribas Cardif unabhängig von Alter, Geschlecht oder sonstigen persönlichen Gegebenheiten 1,99 Prozent des monatlichen Aufstockungsbetrags als Beitrag entrichtet werden. Damit ist die Versicherung ein wenig günstiger als die von Ries Spezialmakler. Doch bei zuletzt Genannter wird auch eine mögliche Krankheit des Arbeitnehmers selbst berücksichtigt. Sollte der Erwerbstätige seinem Beruf gar nicht mehr nachkommen können, so entschädigt das Versicherungsunternehmen den Arbeitgeber finanziell.

Arbeitgeber muss Ausfallzeit für Pflege zustimmen

Nicht nur die Versicherungsunternehmen mit Angeboten an Pflegefallversicherungen können an einer Hand abgezählt werden, auch die Firmen, die ihren Arbeitnehmern eine Pflegeauszeit zugestehen, sind dürftig in ihrer Anzahl. Unter den wenigen befinden sich beispielsweise die Deutsche Telekom sowie der Chemiekonzern Lanxess.



Bild: Manometer von rosmary, CC-BY - bearbeitet von Tarifo.