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Fälle zur Unfallversicherung: Wann zahlt die Assekuranz?

Kategorie: Finanzen

Grundsätzlich steht in den Vertragsbedingungen, unter welchen Voraussetzungen das Versicherungsunternehmen die Zahlung im Schadensfall verweigern darf. Doch werden immer wieder Streitigkeiten vor Gericht ausgetragen, fühlt sich die eine oder andere Partei zu Unrecht behandelt.

Fälle zur Unfallversicherung: Wann zahlt die Assekuranz? Allergie von Antarius

Zwei Entscheidungen zur Privaten Unfallversicherung

Unfallversicherungen im klassischen Sinne decken in erster Linie die Kosten, die dem Geschädigten durch einen Unfall in seiner Freizeit entstehen - sei es der Beinbruch beim Skifahren, die Hals-Starre nach einem Zusammenstoß mit einem anderen Auto oder das Ausrutschen auf einem vereisten, glatten Gehweg. Doch finden sich auch Fälle, in denen strittig ist, ob das schädigende Ereignis unter die Unfallpolice fällt. Zudem sollten Kunden bei Vertragsschluss nie etwas zu verschweigen oder gar die Unwahrheit deklarieren, möchten sie ihren Versicherungsschutz nicht riskieren. Zwei aktuelle Fälle wurden vor Gericht ausgetragen und ließen einmal die Versicherte und im anderen Fall die Assekuranz als Sieger den Gerichtssaal verlassen. So ist eine allergische Reaktion nach Ansicht der Richter beispielsweise eine Handlung, die die private Unfallversicherung einschlägig werden lässt – sofern die den Ausbruch verursachenden Speisen aus Versehen verzehrt wurden. Das OLG der bayerischen Hauptstadt hat im Sinne eines verstorbenen Mädchens entschieden, bei dem die Einnahme von Nussschokolade eine tödliche Atemnot auslöste. Die Versicherung verweigerte der Mutter als gesetzlicher Erbin zunächst die Auszahlung der in der Unfallversicherung vereinbarten Summe von mehr als 25.000 Euro, wurde allerdings gerichtlich zur Überweisung des Betrages verpflichtet. In einem anderen Fall ging der Kläger leer aus: Hier wurde eine bereits seit Jahren bewusste Erkrankung an Diabetes bei Vertragsschluss vom Versicherten verschwiegen. Als ein schädigender Unfall eintrat, weigerte sich die Versicherung zu zahlen und verwies auf arglistige Täuschung – zu Recht in den Augen des OLG Oldenburg.

Assekuranz zahlt nur bei wahrheitsgemäßen Angaben

Grundsätzlich gilt: Eine Unfallversicherung deckt zahlreiche Umstände, die teilweise nicht offensichtlich unter den Begriff des Unfalls fallen. Doch kann eine Zahlung wiederum nur verlangt werden, wenn alle Angaben zur Person im Vorfeld korrekt mitgeteilt wurden.

Bild: Allergie von Antarius, CC-BY - bearbeitet von Tarifo.