Bürgergas: Abmahnung durch den Bund der Energieverbraucher e.V. erfolgreich
Kategorie: Gas
Der Bund der Energieverbraucher e.V. hat den Energieanbieter Bürgergas erfolgreich abgemahnt. Hintergrund ist ein Schreiben des Unternehmens an einen Teil ihrer Kunden, wonach diese einem Tarif mit neuen Preisen zuzustimmen müssen, andernfalls wäre eine automatische Kündigung erfolgt.
Die Verträge mit Energieanbietern sind keine einfache Angelegenheit. Oftmals werden Verbraucher mit recht undurchsichtigen Vertragsdetails konfrontiert, wo selbst ausgebildete Juristen ihre Schwierigkeiten haben. Dieser Umstand bringt in vielen Fällen Probleme hervor, besonders wenn die Kunden einzelner Unternehmen vor vollendete Tatsachen gestellt werden.
Dies ist wohl auch im Fall vom Energieanbieter Bürgergas geschehen, wo ein Teil der Kunden ein Schreiben erhielten, in dem sie zur Zustimmung zu einem Tarif mit neuen Preisen aufgefordert wurden. Würde dies nicht geschehen, würde das Vertragsverhältnis automatisch zum nächstmöglichen Zeitpunkt beendet werden. An dieser Stelle hat der Bund der Energieverbraucher e.V. interveniert und Bürgergas erfolgreich abgemahnt. In der Folge hätte das Unternehmen eine Unterlassungserklärung abgegeben und sich verpflichtet das Schreiben nicht weiter zu verwenden. Zudem sollen die betroffenen Kunden noch einmal von Bürgergas kontaktiert werden, um auf mögliche Gefahren und Möglichkeiten hinzuweisen.
Die Verträge mit Energieanbietern sind keine einfache Angelegenheit. Oftmals werden Verbraucher mit recht undurchsichtigen Vertragsdetails konfrontiert, wo selbst ausgebildete Juristen ihre Schwierigkeiten haben. Dieser Umstand bringt in vielen Fällen Probleme hervor, besonders wenn die Kunden einzelner Unternehmen vor vollendete Tatsachen gestellt werden.
Bürgergas: Abmahnung durch den Bund der Energieverbraucher e.V. erfolgreich
Dies ist wohl auch im Fall vom Energieanbieter Bürgergas geschehen, wo ein Teil der Kunden ein Schreiben erhielten, in dem sie zur Zustimmung zu einem Tarif mit neuen Preisen aufgefordert wurden. Würde dies nicht geschehen, würde das Vertragsverhältnis automatisch zum nächstmöglichen Zeitpunkt beendet werden. An dieser Stelle hat der Bund der Energieverbraucher e.V. interveniert und Bürgergas erfolgreich abgemahnt. In der Folge hätte das Unternehmen eine Unterlassungserklärung abgegeben und sich verpflichtet das Schreiben nicht weiter zu verwenden. Zudem sollen die betroffenen Kunden noch einmal von Bürgergas kontaktiert werden, um auf mögliche Gefahren und Möglichkeiten hinzuweisen.
Bild: Pen and paper von notfrancois, bearbeitet von Tarifo.de -CC-BY.
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