Kostenloser Versicherungsschutz für Kinder ist ungenügende Billigvariante
Kategorie: Finanzen
Um die wertvolle Zielgruppe von etwa elf Millionen Kindern unter 15 Jahren zu ködern, bieten einige Unfallversicherungen beim Kauf eines Kinder-Sicherheits-Sitzes für ein Jahr kostenlosen Unfallschutz für den Nachwuchs. Die Police läuft danach automatisch aus. Diese Kombination scheint eine gute Idee, vor allem wenn man bedenkt, dass drei Viertel aller Kinder nicht in einem Kindersitz befördert werden, der ihrem Alter und ihrer Größe entspricht.
Das eigentliche Problem besteht darin, dass das Produkt auf den ersten Blick sehr gut aussieht. Und die Familien können den Umfang der Leistung und die Folgen ohne Beratung gar nicht richtig einschätzen. Denn so eine Unfallversicherung, besser Invaliditätsversicherung, ist höchst erklärungsbedürftig.
Das Geschenk ist eine klassische Unfallpolice. Somit gilt sie weltweit rund um die Uhr, und das nicht nur beim Autofahren. Außerdem enthält das Produkt zahlreiche Besonderheiten wie eine verbesserte Gliedertaxe, Schutz bei Infektionen durch Zeckenbisse und Vergiftungen sowie versehentlichem Verschlucken von für Kinder schädlichen Gegenständen. Weiterhin wird ein "Helm-Bonus" angeboten. Das heißt, dass wenn das Kind bei sportlichen Aktivitäten – wie Fahrrad-oder Skifahren – einen Helm trägt, wird die Invaliditätsleistung nochmals um 10% erhöht. Doch sollte das Kind dann wirklich Invalide werden, liegt die Gesamtleistung bei nur kläglichen 38.500 Euro, was nach heutigen Maßstäben ein vollkommen unzureichender Schutz ist.
Beim Verlust eines Auges dürfte die Entschädigung aufgrund der Gliedertaxe wahrscheinlich bei 10.000 Euro liegen. Doch ein verlorenes Auge ist bei einem Kind heutzutage schon nach Schadenersatzrecht 70.000 Euro oder eine monatliche Rente von 240 Euro "wert".
In Wahrheit liegt der Wert des Geschenkes bei rund 24 Euro. Dafür gibt es zwar eine 500-prozentige Progression mit jeweils 16.000 Euro für die Bergung und kosmetische Operation, aber dieser Schutz reicht bei Weitem nicht aus. Denn um psychische Wunden zu heilen und Lerndefizite durch Privatunterricht auszugleichen, benötigen Kinder, die zu Invaliden werden, eine längerfristige Absicherung.
Fazit: Das "Verschenken" von Versicherungsprodukten schadet dem Kunden, weil dieser in keinster Weise feststellen kann, ob das Produkt seinen Bedarf abdeckt und er es nicht mit ähnlichen Produkten der Wettbewerber vergleichen kann. Da ist es empfehlenswerter eine Kinder-Invaliditätsversicherung (KIDS) abzuschließen, die nicht nur bei Unfall, sondern auch bei krankheitsbedingter Invalidität zahlt.
Das eigentliche Problem besteht darin, dass das Produkt auf den ersten Blick sehr gut aussieht. Und die Familien können den Umfang der Leistung und die Folgen ohne Beratung gar nicht richtig einschätzen. Denn so eine Unfallversicherung, besser Invaliditätsversicherung, ist höchst erklärungsbedürftig.
Das Geschenk ist eine klassische Unfallpolice. Somit gilt sie weltweit rund um die Uhr, und das nicht nur beim Autofahren. Außerdem enthält das Produkt zahlreiche Besonderheiten wie eine verbesserte Gliedertaxe, Schutz bei Infektionen durch Zeckenbisse und Vergiftungen sowie versehentlichem Verschlucken von für Kinder schädlichen Gegenständen. Weiterhin wird ein "Helm-Bonus" angeboten. Das heißt, dass wenn das Kind bei sportlichen Aktivitäten – wie Fahrrad-oder Skifahren – einen Helm trägt, wird die Invaliditätsleistung nochmals um 10% erhöht. Doch sollte das Kind dann wirklich Invalide werden, liegt die Gesamtleistung bei nur kläglichen 38.500 Euro, was nach heutigen Maßstäben ein vollkommen unzureichender Schutz ist.
Beim Verlust eines Auges dürfte die Entschädigung aufgrund der Gliedertaxe wahrscheinlich bei 10.000 Euro liegen. Doch ein verlorenes Auge ist bei einem Kind heutzutage schon nach Schadenersatzrecht 70.000 Euro oder eine monatliche Rente von 240 Euro "wert".
In Wahrheit liegt der Wert des Geschenkes bei rund 24 Euro. Dafür gibt es zwar eine 500-prozentige Progression mit jeweils 16.000 Euro für die Bergung und kosmetische Operation, aber dieser Schutz reicht bei Weitem nicht aus. Denn um psychische Wunden zu heilen und Lerndefizite durch Privatunterricht auszugleichen, benötigen Kinder, die zu Invaliden werden, eine längerfristige Absicherung.
Fazit: Das "Verschenken" von Versicherungsprodukten schadet dem Kunden, weil dieser in keinster Weise feststellen kann, ob das Produkt seinen Bedarf abdeckt und er es nicht mit ähnlichen Produkten der Wettbewerber vergleichen kann. Da ist es empfehlenswerter eine Kinder-Invaliditätsversicherung (KIDS) abzuschließen, die nicht nur bei Unfall, sondern auch bei krankheitsbedingter Invalidität zahlt.
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