Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit oder Jobwechsel
Kategorie: Finanzen
Inwiefern sich Kurzarbeit auf die betriebliche Altersversorgung auswirkt, hängt davon ab, ob es sich um eine vom Arbeitnehmer aus seinem Einkommen bezahlte Entgeltumwandlung oder um eine vom Arbeitgeber finanzierte Betriebsrente handelt. Ist Letzteres der Fall, so wird der Arbeitgeber wahrscheinlich seine Beiträge reduzieren. Das hängt jedoch von den Tarifvereinbarungen ab. Zahlt hingegen der Arbeitnehmer, so kann er den Vertrag beitragsfrei stellen oder die Beiträge verringern. Dadurch wird selbstverständlich die Höhe der späteren Zusatzrente beeinflusst.
Bei Arbeitslosigkeit gilt in der Regel das Gleiche wie bei Kurzarbeit. Es ist keinesfalls empfehlenswert, seinen Vertrag zu kündigen, weil das zumeist mit Verlusten verbunden ist. Zunächst sollte man sich in jedem Fall beraten lassen.
Wenn man eine neue Arbeitsstelle findet, können die Anwartschaften auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden. Diese Möglichkeit besteht bei den meisten Lebensversicherungen und Pensionskassen. Zwischen Direktversicherungen und Pensionskassen sollten ebenfalls keine Probleme auftauchen.
Bei Arbeitslosigkeit gilt in der Regel das Gleiche wie bei Kurzarbeit. Es ist keinesfalls empfehlenswert, seinen Vertrag zu kündigen, weil das zumeist mit Verlusten verbunden ist. Zunächst sollte man sich in jedem Fall beraten lassen.
Wenn man eine neue Arbeitsstelle findet, können die Anwartschaften auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden. Diese Möglichkeit besteht bei den meisten Lebensversicherungen und Pensionskassen. Zwischen Direktversicherungen und Pensionskassen sollten ebenfalls keine Probleme auftauchen.
Deutschlandkarte
Lexikon