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Bundesgerichtshof auf Seiten der Gas-Verbraucher

Kategorie: Strom

Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof (BGH) durchbricht mit seinen heutigen Urteilen Aktenzeichen VIII ZR 225/07 und Aktenzeichen VIII ZR 56/08 das Preisdiktat mancher Gas-Versorger. Diese hatten in Gas-Sonderverträge Preisanpassungsklauseln geschrieben, die Ihnen ein Recht zur Preis-Erhöhung einräumte, allerdings ohne sich selbst zur Kostensenkung zu verpflichten. Diesem dubiosen Handeln schoben die Richter aus Karlsruhe erneut einen Riegel vor.



Die Entscheidung bietet laut AFP Anlass zur Freude bei Kunden der Berliner Gaswerke (Gasag) und der Niedersächsischen Kommunalen Gasunion GmbH. Denn auf diese Gas-Versorger ist das Urteil des BGH konkret gemünzt. Geklagt hatten eine Verbraucherzentrale und ein Gaskunde. Allerdings ist nicht auszuschließen, dass auch die Sonderverträge anderer Gas-Anbieter ähnliche Klauseln enthalten. Diese "unangemessene Benachteiligung der Verbraucher", so der BGH sei nunmehr unwirksam.



Sofern der Gas-Vertrag die fragwürdige Klausel enthält, bietet sich Gas-Verbrauchern zukünftig die Möglichkeit, Preiserhöhungen abzulehnen. Diese Entscheidung ist eine echte Stärkung der Rechte von Verbrauchern. Eine Zahlung des Preises kommt jedoch einer Zustimmung gleich. Falls also Kunden bei zurückliegenden Zahlungen keinen Vorbehalt geltend machten, können sie die Zahlungen nicht zurückfordern. Dieses Urteil steht in einer Reihe von Urteilen des BGH, der Konsequent einseitige Vertragsklauseln für unwirksam erklärt.



In einer Pressemitteilung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) jubeln dagegen die Gas-Versorger. Diese sehen in dem Urteil – trotz der Ungültigkeits-Entscheidung – eine Anerkennung der Leitbildfunktion der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) von Seiten des BGH. "Mit dem heutigen Urteil des Bundesgerichtshofes endet für die Unternehmen der Gaswirtschaft eine lange Phase erheblicher Rechtsunsicherheit bei der Formulierung von Preisanpassungsklauseln in Gaslieferverträgen", erklärte Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des BDEW heute in Berlin.



Der Deutsche Mieterbund (DMB) hält in seiner ersten Stellungnahme zum Urteil dagegen. "Gasversorger dürfen nicht machen, was sie wollen. Preisänderungsklauseln in Sonderverträgen mit Haushaltskunden sind weder Einbahnstraßen nur für Preiserhöhungen, noch erlauben sie jedwede beliebige Anhebung der Gaspreise", sagt der Präsident des DMB, Dr. Franz-Georg Rips. Ebenso begrüßt Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) die Entscheidung des BGH und fordert Bild Online zufolge die Gas-Versorger zum Einlenken auf.
Tags: Erdgas