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E.ON von EU-Kommission abgestraft – Geldstrafe in Milliardenhöhe

Kategorie: Strom

Düsseldorf/Brüssel - Mit einer Geldstrafe in Höhe von je 553 Millionen Euro reagierte die Europäische Kommission auf unerlaubte Absprachen der Gas-Versorger E.ON und Gaz de France (GDF). Hierbei handelt es sich um das zweithöchste Bußgeld der europäischen Wettbewerbsgeschichte. Beide Unternehmen kündigten an gegen die Geldstrafe vor Gericht zu ziehen. Zahlen müssen die größten Energieversorger ihres Landes aber zunächst trotzdem.



Die Wettbewerbshüter aus Brüssel sind zu der Überzeugung gekommen, dass im Jahr 1975 E.On, damals noch Ruhrgas AG, und GDF, inzwischen Teil von GDF Suez beim Bau der gemeinsamen Megal-Pipeline (eine Erdgasleitung von Tschechien nach Österreich und Deutschland) unerlaubte Absprachen getroffen hätten. Demzufolge versicherten sich beide Parteien, über die Leitung nicht in das Heimnetz des anderen Unternehmens zu verkaufen. Auch nachdem 2000 die Schranken auf dem europäischen Energiemarkt fielen und der Markt stetig liberalisiert wurde, hielten beide Gas-Versorger ihr Kartell aufrecht, so die Kommission. Der Brüsseler Behörde zufolge, galt die Abmachung der Gas-Versorger offenbar bis ins Jahr 2005. Ein klarer Verstoß gegen geltendes EU-Recht, das wettbewerbswidriges Verhalten und Kartelle untersagt. Mit Verhängung der Geldstrafe schließen die Wettebewerbshüter ein Verfahren ab, das nach Durchsuchungen bei Eon und GDF im Jahr 2006 in die Wege geleitet wurde.



"Die Aufteilung von Märkten zählt zu den schwerstwiegenden Kartellverstößen", erklärte EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes. Vor allem die Verbraucher in Frankreich und Deutschland seien dadurch um einen echten Preiswettbewerb, also auch billige Gas-Tarife, gebracht worden. Dementsprechend sahen sich Brüsseler Kommission erstmals zu einer Kartellstrafe im Energiebereich gezwungen.



"Das Urteil ist ein positives Signal für Verbraucher, die jahrelang zu viel gezahlt haben", äußerte sich Holger Krawinkel vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) gegenüber Spiegel Online. Die beiden bestraften Unternehmen erklärten laut tagesschau.de, dass die Vereinbarung für die Marktentwicklung irrelevant und auch nicht umgesetzt worden sei. E.on-Angaben zufolge sei bereits 2004 die Einigung mit GDF formell aufgehoben worden.



In diesem Zusammenhang erscheint die Meldung vom Stellenabbau bei E-on in einem völlig neuen Licht. Die Europäische Kommission dagegen wird einmal mehr ihrer Bezeichnung als „Hüterin der Verträge“ gerecht. Nachdem die angekündigte Klage der beteiligten Gas-Versorger eingegangen ist, wird das Europäische Gericht letztlich das finale Urteil fällen. Verbrauchern bleibt bis dahin die Reaktion mit den Füßen und ein Gas- oder Stromvergleich.