Frist für RV-Beiträge endet diesen Monat
Kategorie: Finanzen
Bereits am 31. März endet die Frist zur Nachzahlung freiwilliger Beiträge zur Rentenversicherung. Mit diesen können Versicherte Wartezeiten erfüllen, ihre spätere Rente erhöhen und Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung aufrechterhalten. Letzteres ist insbesondere für Versicherte von Bedeutung, die derzeit keine Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen wie z.B. Hausfrauen oder auch manche Selbstständige. Das ist besonders dann von Bedeutung, wenn sie den Schutz für eine Rente wegen Erwerbsminderung erhalten wollen. Wenn die Betroffenen vor dem Jahr 1984 die allgemeine Wartezeit (fünf Jahre) erfüllt haben und von da an ein lückenloses Versicherungskonto nachweisen können, kann der Anspruch gewahrt werden.
Der Versicherte kann selbst festlegen, wie hoch der freiwillige Betrag ist. Allerdings muss dieser zwischen 79,60 Euro und 1074,60 Euro monatlich liegen. Bei weiteren Fragen rund um die freiwilligen Beträge gibt jede Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung Auskunft.
Der Versicherte kann selbst festlegen, wie hoch der freiwillige Betrag ist. Allerdings muss dieser zwischen 79,60 Euro und 1074,60 Euro monatlich liegen. Bei weiteren Fragen rund um die freiwilligen Beträge gibt jede Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung Auskunft.
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