Bei Einbruch 110 anrufen, dann erst die Versicherung
Kategorie: Finanzen
Ob Einbruch ins Auto oder die Wohnung – der Geschädigte sollte unbedingt zunächst die örtliche Polizei verständigen und dann erst seine Versicherung.
Vorgehensweise nach Einbruch
1) Schäden am Kraftfahrzeug
Im Falle einer reinen Haftpflichtversicherung, wie sie gesetzlich als Mindest-Standardschutz für alle Kfz-Eigentümer vorgesehen ist, ist der zweite Anruf im Zweifel sogar gar nicht nötig: Denn um Folgeschäden durch Diebstahl, Vandalismus oder auch Naturgewalten ersetzt zu erhalten, sollte eine Teilkasko oder eine Vollkasko-Police abgeschlossen werden. Und auch hier ist es abhängig von der individuellen Versicherung, was alles ersetzt wird. So wird zwar in der Regel ein Totalschaden durch Brand oder Explosion ersetzt und auch fest ins Auto eingebaute Gegenstände wie ein Navigationssystem. Doch schon bei Einbruchdiebstahl von lose im Fahrzeug liegenden Gegenständen hängt es vom geschlossenen Vertrag ab, ob diese Werte ersetzt werden. Auf jeden Fall jedoch sollte immer im ersten Schritt die Polizei benachrichtigt werden und an den Tatort gerufen, um eine Bestandsaufnahme zu ermöglichen und sodann eine Kopie der Strafanzeige zusammen mit der Schadensmeldung als zweite Vornahme dem Versicherungsunternehmen einreichen zu können.
2) Schäden in der Wohnung
Wurde nicht ins Fahrzeug, sondern in die Wohnung eingebrochen, so ist im Zweifelsfall die Hausratversicherung die Police, nach der die Verluste ersetzt werden. Doch auch hier gilt: Erst den Freund und Helfer anrufen und dann erst die Versicherung. Und mit dieser muss im Detail abgesprochen werden, in welcher Höhe der Wert der entwendeten Gegenstände erstattet wird. In der Regel richtet sich die Deckungssumme nach dem Neuwert des versicherten Objekts – wird allerdings die gesamte Wohnung leer geräumt, die Versicherung zuvor jedoch auf eine bestimmte Deckungshöhe limitiert, so erhält man auch nicht mehr als diesen vereinbarten Betrag. Insofern am Besten immer darauf achten, dass keine Unterversicherung vorliegt: Werden nach Abschluss der Hausratversicherung weitere teure Möbelstücke, Technik oder anderes erworben, so sollte man zum Hörer greifen und dies seiner Versicherung mitteilen, so dass die Deckungssumme entsprechend angepasst werden kann. In diesem Falle muss kein Telefonanruf zur Polizei zwischengeschaltet werden.
Individuelle Versicherung abschließen
Ob für den Wagen oder das Eigenheim – eine Haftpflicht- und Hausratsversicherung machen sich in der Regel bezahlt. Und auch, einen Vergleich durchzuführen und die jeweiligen Policen gezielt auf den eigenen Bedarf abzustimmen. So bekommt der Betroffene bei einem Einbruch zumindest den finanziellen Wert erstattet.