Auch bei Herzinfarkt versichert
Kategorie: Finanzen
Eine bereits existierende Herzerkrankung ist kein Grund, aus dem eine Reisekrankenversicherung bei einem Herzinfarkt die Unterstützung verweigern kann. Das zeigt ein Beschluss des Oberlandesgerichts Köln (Az. 20 U 62/09).
Als eine ältere im Ausland lebende Dame ihren Schwiegersohn in Deutschland besuchen wollte, hatte dieser für sie extra eine Reiseversicherung bei einem deutschen Versicherer abgeschlossen. Kurz nachdem die Frau in Deutschland angekommen war, bekam sie einen Herzinfarkt und die Ärzte mussten sie operieren. Allerdings wollte die Versicherung dafür nicht aufkommen, weil die Frau vor einigen Jahren schon einmal einen Herzinfarkt erlitten hätte und unter Herzrhythmusstörungen, Bluthochdruck und Diabetes litt.
Diese Argumente wurden von dem Gericht jedoch als unzureichend erklärt. Weder der Mann noch seine Schwiegermutter hätten den Infarkt vor Reisebeginn absehen können. Da es sich somit um eine akute und unerwartete Erkrankung handelte, musste die Versicherung die entstandenen Kosten in Höhe von 24.000 Euro übernehmen.
Als eine ältere im Ausland lebende Dame ihren Schwiegersohn in Deutschland besuchen wollte, hatte dieser für sie extra eine Reiseversicherung bei einem deutschen Versicherer abgeschlossen. Kurz nachdem die Frau in Deutschland angekommen war, bekam sie einen Herzinfarkt und die Ärzte mussten sie operieren. Allerdings wollte die Versicherung dafür nicht aufkommen, weil die Frau vor einigen Jahren schon einmal einen Herzinfarkt erlitten hätte und unter Herzrhythmusstörungen, Bluthochdruck und Diabetes litt.
Diese Argumente wurden von dem Gericht jedoch als unzureichend erklärt. Weder der Mann noch seine Schwiegermutter hätten den Infarkt vor Reisebeginn absehen können. Da es sich somit um eine akute und unerwartete Erkrankung handelte, musste die Versicherung die entstandenen Kosten in Höhe von 24.000 Euro übernehmen.
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