Bankgeschäfte mit versteckten Kosten
Kategorie: Finanzen
Der Wettbewerb ist groß, nicht zuletzt, nachdem zahlreiche Online-Banken sich auf dem Markt etabliert haben und durch geringen Administrationsaufwand bzw. entfallende Personalkosten günstige Angebote für Konten und Sparanlagen liefern können. Das führt dazu, dass auch andere Banken mitziehen und bereits vielerorts besonders attraktive Offerten zu erhalten sind. Doch nicht immer hält der Inhalt, was die Verpackung verspricht.
Keine Kosten für Girokonto – doch für alles andere
Kostenlose Girokonten, keine Kontoführungsgebühren, eine Kreditkarte, die nicht mit einem jährlichen Obulus berechnet wird – so kann der Kunde durchaus Gefallen an Bankgeschäften finden. Doch Vorsicht ist geboten. Selbst wenn Startguthaben zu einem Abschluss verleiten – das Kleingedruckte sollte gelesen werden. Denn oftmals erheben Finanzunternehmen beim alltäglichen Bankgeschäfte Kosten, mit denen der Verbraucher nicht gerechnet hat. So werden Kontoauszüge gegen eine Gebühr zugesandt, die die des Portos übersteigt. Wer an einem Automaten einer anderen Bank Geld abhebt, muss hier manches Mal ebenso einige Euro hinterlassen wie für Überweisungen bei einem überzogenen Konto. Immerhin zahlt der Inhaber in letzterem Falle ja bereits Sollzinsen, die in den meisten Fällen bereits an sich nicht von schlechten Eltern sind. Doch nicht nur warnt die Verbraucherzentrale vor vorschnellen Abschlüssen – sie empfiehlt zudem, in Zweifelsfällen aktiv zu werden und es im Notfall sogar auf eine Klage ankommen zu lassen. Immerhin hat das LG Frankfurt aktuell entschieden, dass das ungerechtfertigte Zusenden von Kontoauszügen nicht in Rechnung gestellt werden darf – und auch weitere Gerichtsurteile zu Erhebungen von Gebühren für Bankdienste liefen in der Regel auf ein Unterliegen des jeweiligen Finanzinstitutes hinaus. Denn davon profitierten die Bankhäuser bis dato: Von den Cent-Beträgen, die dem einzelnen Kunden keine Beschwerde wert waren, in der Summe der Bank allerdings durchaus bedeutende Einnahmen bescherten. Ob man klagen sollte oder nicht, hängt ganz vom Einzelfall ab. In der Regel gilt: Wenn eine Gebühr für einen Service erhoben wird, der nach allgemeinem Ermessen in den täglichen Aufgabenbereich der Bank fallen sollte, stehen die Chancen auf einen Prozessgewinn im Notfall mehr als gut.
Nicht alle Bankgeschäfte müssen extra bezahlt werden
Wer in der Vergangenheit bei der Deutschen Bank Gebühren für das Zusenden der Kontoauszüge gezahlt hat, kann diese sogar für die letzten drei Jahre zurückverlangen. Ab sofort, möchte das Bankhaus allerdings aus eigener Initiative auf diese Praxis verzichten.
Bild: Education is what you get from reading the small print. Experience is what you get from not reading it. von krossbow, CC-BY - bearbeitet von Tarifo.