Tierhalterhaftpflicht: Abschlusszwang für Hundebesitzer in Niedersachsen
Kategorie: Finanzen
Der Landtag hat es beschlossen: Ab dem 1. Juli des laufenden Jahres sind niedersächsische Hundebesitzer unabhängig von der Rasse ihres vierbeinigen Freundes dazu verpflichtet, einen Chip in das Hundeohr oder den Nacken transplantieren zu lassen sowie eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung für den tierischen Hausfreund abzuschließen.
Pflicht zu Tierhalterhaftpflicht, Chip und Hundeführerschein
Ein halbes Jahr Schonfrist gibt es nach der Geburt des Hundes, dann ist das Alter erreicht, das den Besitzer zur Vornahme der in der Gesetzesnovellierung angegebenen Vorgaben verpflichtet. Die Tierhalterhaftpflicht musssich auf eine Mindest-Deckungssumme von 250.000 Euro bei Sachschäden sowie dem doppelten Betrag im Falle von Verletzungen einzelner Personenschäden belaufen. Vor allem Geschädigten soll durch das Gesetzt vermehrter Schutz gewährleistet werden, da bislang bei Zahlungsunfähigkeit des Hundebesitzers im Schadensfalle ein zeitaufwendiger und nicht immer erfolgversprechender Prozess die Folge war. Doch das ist noch nicht alles: Auch ein elektronischer Chip muss dem Tier unter die Haut eingepflanzt werden, so dass bei eventuellem Abhandenkommen eine schnelle Rückführung gesichert werden kann. Die hierbei entstehenden Kosten in Höhe von rund 50 Euro müssen von den Besitzern selbst getragen werden – immerhin trifft dies die stattliche Anzahl von mehreren Einhundert-Tausenden allein in Niedersachsen. Schließlich wird den finanziellen Aufwendungen noch eine weitere mit Kosten von 200 Euro, aber vor allem eine zeitliche hinzugefügt: Innerhalb der ersten 24 Monate nach Erwerb eines Hundes, muss eine Zertifizierung erlangt werden, die sachkundigen Umgang mit dem Vierbeiner bestätigt. Der so genannte Hundeführerschein gilt allerdings nur für all diejenigen, die ihren tierischen Freund erst seit weniger als zwei Jahren besitzen.
Ohne Tierhalterhaftpflicht Bußgelder für Hundebesitzer
Eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung schlägt je nach Vertragsabschluss mit einer jährlichen Summe zwischen 50 und 150 Euro zu Buche. Sollte der Vorschrift nicht Folge geleistet werden und ein Abschluss unterbleiben, so kann dies noch teurer werden: Bis zu 10.000 Bußgeld können bei Nicht-Einhaltung verhängt werden.