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Bundesnetzagentur: NetConnect muss Konvertierungsentgelt beim Gas einführen

Kategorie: Gas

Ab dem 1. April muss NetConnect Germany (NCG) von Händlern mit Gas in unterschiedlichen Qualitäten ein Konvertierungsentgelt erheben. Das hat die Bundesnetzagentur beschlossen, um die Rahmenbedingungen im Gaswettbewerb zu verbessern.

Bundesnetzagentur: NetConnect muss Konvertierungsentgelt beim Gas einführen

Berlin - Im Zuge der Zusammenlegung von Marktgebieten mit reinem H-Gas (Erdgas mit hohem Brennwert) mit L-Gasmarktgebieten (Erdgas mit niedrigem Brennwert) von Open Grid Europa sowie mit Gebieten beider Gasqualitäten von Thyssengas wird ein Konvertierungsentgelt eingeführt. Das gasqualitätsüberschreitende Marktgebiet soll zum 1. April entstehen. Händler müssen ab dem Datum ein Entgelt pro kWh bezahlen, um die Energie, die in einer der beiden Gasqualitäten überdeckt, in der anderen jedoch unterdeckt ist, auszugleichen. Die Gebührt ist zunächst für einen Zeitraum von sechs Monaten festgelegt. Sie gilt für die Konvertierung von Gas zu der jeweils anderen Gasqualität (von H- zu L-Gas und umgekehrt).

Anpassungen der Bundesnetzagentur gut für den Gaswettbewerb


NetConnect Germany will, durch den vom Handel mit Gas in unterschiedlichen Qualitäten ausgelösten Konvertierungsbedarf, vor allem virtuell mit Regelenergieeinsatz und mit Zusagen für den Lastfluss abdecken. Eine Initiative, geleitet von den Stadtwerken Münster, der RheinEnergie Trading Köln sowie der BS Energy Braunschweig kritisiert die Einführung des Entgeltes. Um zu verhindern, dass marktbeherrschende Anbieter von Regelenergie den Bedarf zur Stabilisierung des Gasnetzes in die Höhe treiben, hat der Netzregulierer außerdem eine Regelenergieumlage eingeführt.

Bild: volley von helge thomas, CC-BY - bearbeitet von Tarifo.de.