Bundesnetzagentur: NetConnect muss Konvertierungsentgelt beim Gas einführen
Kategorie: Gas
Ab dem 1. April muss NetConnect Germany (NCG) von Händlern mit Gas in unterschiedlichen Qualitäten ein Konvertierungsentgelt erheben. Das hat die Bundesnetzagentur beschlossen, um die Rahmenbedingungen im Gaswettbewerb zu verbessern.
Berlin - Im Zuge der Zusammenlegung von Marktgebieten mit reinem H-Gas (Erdgas mit hohem Brennwert) mit L-Gasmarktgebieten (Erdgas mit niedrigem Brennwert) von Open Grid Europa sowie mit Gebieten beider Gasqualitäten von Thyssengas wird ein Konvertierungsentgelt eingeführt. Das gasqualitätsüberschreitende Marktgebiet soll zum 1. April entstehen. Händler müssen ab dem Datum ein Entgelt pro kWh bezahlen, um die Energie, die in einer der beiden Gasqualitäten überdeckt, in der anderen jedoch unterdeckt ist, auszugleichen. Die Gebührt ist zunächst für einen Zeitraum von sechs Monaten festgelegt. Sie gilt für die Konvertierung von Gas zu der jeweils anderen Gasqualität (von H- zu L-Gas und umgekehrt).
