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Reform des Informationssystems der Assekuranz (HIS)

Kategorie: Finanzen

Der 1. April war ein entscheidendes Datum für die Versicherungsbranche. Versicherungsunternehmen und Bundesbürger können demnach vom Informationssystem der Assekuranz (HIS) profitieren und auf Informationen zugreifen. HIS erfasst seit 1993 die Daten von Versicherten und Schadensmeldungen. Mittlerweile sind 4 Millionen Personen und 5 Millionen Fahrzeuge registriert. HIS wurde eingeführt, um Risiken für abzuschließende Versicherungsverträge zu vermeiden und betrügerische Machenschaften aufzudecken beziehungsweise ihnen entgegen zu wirken. Jährlich entsteht durch Betrug und Missbrauch ein Schaden von vier Milliarden Euro, so die GDV, Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft.

Das neue Meldesystem der HIS

Einer von zehn gemeldeten Schadenfällen ist ein Versicherungsbetrug. HIS dient den Versicherungsunternehmen dazu, das Risiko bei Abschluss von Versicherungsverträgen zu minimieren und entsprechend keine Verträge mit registrierten Personen abzuschließen. HIS ist dennoch umstritten. Betroffene Personen erfuhren bis Anfang letzten Jahres nicht, dass ihre persönlichen Daten im System aufgenommen wurden, was zur Folge hatte, dass der Bund und die Länder dagegen vorgingen. Nun sei es HIS unmöglich, Gesamtprofile der Kunden aufzunehmen und etwaige Einträge werden nach einem 5- Jahreszeitraum gelöscht. Zudem wurde die Möglichkeit geschaffen, ein Beschwerdesystem für Kunden zu integrieren, sodass diese gegen Einträge vorgehen können. Die Meldungen bei der HIS sind je nach Versicherungszweig unterschiedlich. Für die Privathaftpflichtversicherung und die Wohngebäudeversicherung gilt, dass Versicherte eine Eintragung erfahren, wenn sie innerhalb von zwei Jahren 3 Schadensmeldungen angegeben haben. Eine HIS-Eintragung erfolgt auch dann, wenn im Zuge der Rechtsschutzversicherung und der Kfz-Versicherung vier Schäden innerhalb eines Jahres bekannt wurden. Auf die „schwarze Liste“ der HIS landen zudem Versicherungskunden, die hohe Schadenersatzansprüche im Zuge eines Unfalls stellen.

Dateneinholung auch ohne Unterschrift des Kunden

Die Daten von Versicherten für Versicherungspolicen in Form einer Renten- Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung werden automatisch im Melderegister der HIS erfasst, ohne dass die Kunden sich mit einem Datenabgleich mit eigener Unterschrift einverstanden erklären müssen.

Bild: Blacklist von LaNotizia, CC-BY - bearbeitet von Tarifo.