E.ON: Gaspreiserhöhung nicht rechtmäßig
Kategorie: Gas
Die Gaspreiserhöhungen vom Gasanbieter E.ON im Raum Thüringen wurden vom zuständigen Oberlandesgericht Anfang Februar für nicht rechtmäßig erklärt. Betroffene Kunden dürfen dem Urteil zur Folge bereits geleistete Gas-Entgelte zurückfordern.
Erfurt – Der Energieversorger E.ON erhöhte in der Vergangenheit den Gaspreis in zwei Gastarifen mit Verweis auf eine Preisänderungsklausel. Diese erklärte das Gericht jedoch für unwirksam, so dass viele Kunden jetzt auf eine Rückerstattung der bereits geleisteten Zahlungen hoffen. Das Urteil betrifft alle Verbraucher mit den Tarifen „maxivat“ und „duravat“. Da E.ON kein Recht auf Revision bekam, ist die Gerichtsentscheidung ab sofort rechtmäßig. Wer sein Geld zurück erhalten möchte, wird dabei höchst wahrscheinlich aber nur auf dem Klageweg erfolgreich sein. Zu beachten gilt auch die Verjährungsfrist, welche für manche Fälle bereits gilt.
