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E.ON: Gaspreiserhöhung nicht rechtmäßig

Kategorie: Gas

Die Gaspreiserhöhungen vom Gasanbieter E.ON im Raum Thüringen wurden vom zuständigen Oberlandesgericht Anfang Februar für nicht rechtmäßig erklärt. Betroffene Kunden dürfen dem Urteil zur Folge bereits geleistete Gas-Entgelte zurückfordern.

E.ON: Gaspreiserhöhung nicht rechtmäßig

Erfurt – Der Energieversorger E.ON erhöhte in der Vergangenheit den Gaspreis in zwei Gastarifen mit Verweis auf eine Preisänderungsklausel. Diese erklärte das Gericht jedoch für unwirksam, so dass viele Kunden jetzt auf eine Rückerstattung der bereits geleisteten Zahlungen hoffen. Das Urteil betrifft alle Verbraucher mit den Tarifen „maxivat“ und „duravat“. Da E.ON kein Recht auf Revision bekam, ist die Gerichtsentscheidung ab sofort rechtmäßig. Wer sein Geld zurück erhalten möchte, wird dabei höchst wahrscheinlich aber nur auf dem Klageweg erfolgreich sein. Zu beachten gilt auch die Verjährungsfrist, welche für manche Fälle bereits gilt.

Durch Preisgarantie Gaspreiserhöhung ausschließen


Dieser beschriebene Fall stellt jedoch eine Ausnahme dar. Gewöhnlich erhöhen Gasanbieter den Gaspreis mit Verweis auf eine gültige Rechtsgrundlage. Viele Verbraucher müssen dann höhere Ausgaben für den Gasverbrauch in Kauf nehmen oder einen Anbieterwechsel durchführen. Um gestiegene Ausgaben im Vorhinein zu vermeiden bietet es sich an mit Hilfe von einem Preisvergleich im Internet kostenlos verschiedene Gastarife zu vergleichen und dabei Angebote, die eine Preisgarantie enthalten, zu ermitteln. Durch diese Preisgarantie bekommt der Verbraucher die Möglichkeit sich einen konstanten Gaspreis über einen festgeschriebenen Zeitraum vom Versorger vertraglich zusichern zu lassen.

Bild: Erfurt_01 von Eric The Fish (2010), CC-BY - bearbeitet von Tarifo.de.