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E-ben: BGH erlaubt unabhängige Preisgestaltung

Kategorie: Gas

Der Kartellsenat vom Bundesgerichtshof (BGH) hat einer Klage gegen die Preisspaltung zwischen dem Gasanbieter Entega und seinem Schwesterunternehmen e-ben nicht statt gegeben. Mit Ausnahme einer Region dürfen die beiden Energieversorger laut Richterspruch auch zukünftig den Gaspreis unabhängig von einander festlegen.

E-ben: BGH erlaubt unabhängige Preisgestaltung

Karlsruhe – Einem Urteil vom Bundesgerichtshof aus dem Dezember 2010 zur Folge ist die getrennte Gaspreisstrategie zwischen dem Energieversorger Entega und seinem Tochterunternehmen e-ben rechtmäßig. Eine Ausnahme bildet das Netzgebiet Bürstadt. Da hier der Gasanbieter e-ben gleichzeitig auch den Grundversorger darstellt, muss der Gaspreis zwischen dem Anbieter und seinem Schwesterunternehmen einheitlich sein. Als Konsequenz aus dem Urteil nimmt e-ben seine Angebote in der Region Bürstadt vom Markt und agiert dort fortan nicht mehr im Gasvertrieb. Alle betroffenen Kunden erhalten eine schriftliche Kündigung.

e-ben: Urteil fördert Wettbewerb auf dem Gasmarkt


Die Führung von Gasanbieter e-ben deutete das Urteil als positives Signal für die Gasverbraucher und Bestätigung für mehr Wettbewerb auf dem Gasmarkt. Tatsächlich garantiert eine große Anzahl an unabhängigen Energieversorgern einen ständigen Wettbewerb um den günstigsten Preis, was dem Verbraucher eine große Auswahl bietet. Außerdem zieht der Gasversorger e-ben aus der Gerichtsentscheidung weitere Schlüsse und möchte sein Wachstum vorantreiben. Bereits zeitnah soll das Vertriebsgebiet vergrößert und das Angebot ausgeweitet werden.

Bild: Karlsruhe von uLe @ Dortmund, CC-BY - bearbeitet von Tarifo.de.