E-ben: BGH erlaubt unabhängige Preisgestaltung
Kategorie: Gas
Der Kartellsenat vom Bundesgerichtshof (BGH) hat einer Klage gegen die Preisspaltung zwischen dem Gasanbieter Entega und seinem Schwesterunternehmen e-ben nicht statt gegeben. Mit Ausnahme einer Region dürfen die beiden Energieversorger laut Richterspruch auch zukünftig den Gaspreis unabhängig von einander festlegen.
Karlsruhe – Einem Urteil vom Bundesgerichtshof aus dem Dezember 2010 zur Folge ist die getrennte Gaspreisstrategie zwischen dem Energieversorger Entega und seinem Tochterunternehmen e-ben rechtmäßig. Eine Ausnahme bildet das Netzgebiet Bürstadt. Da hier der Gasanbieter e-ben gleichzeitig auch den Grundversorger darstellt, muss der Gaspreis zwischen dem Anbieter und seinem Schwesterunternehmen einheitlich sein. Als Konsequenz aus dem Urteil nimmt e-ben seine Angebote in der Region Bürstadt vom Markt und agiert dort fortan nicht mehr im Gasvertrieb. Alle betroffenen Kunden erhalten eine schriftliche Kündigung.
