ESWE: Gaspreiserhöhung nicht rechtmäßig
Kategorie: Gas
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat der Klage eines Gasverbrauchers stattgegeben, der gegen den Gasanbieter ESWE wegen mehreren Gaspreiserhöhungen vor Gericht gezogen war.
Um sich die Option einer Preiserhöhung offen zu halten, sorgte die ESWE Versorgungs AG im Vertrag von dem angesprochenen Sondertarif mit einer Preisänderungsklausel vor. Jedoch beanstandete der Bundesgerichtshof nun, dass in eben dieser kein Sonderkündigungsrecht entsprechend der gesetzlichen Regelung enthalten war und erklärte die Klausel somit für ungültig.
Geregelt ist die Frage, wann eine Preiserhöhung als rechtmäßig gilt, aber auch durch dieses Urteil nicht endgültig. Der BGH hat heute eine Sammelklage der Verbraucherzentrale NRW an den Europäischen Gerichtshof zur Klärung, wann Preisanpassungsklauseln eine ausreichende Rechtsgrundlage für Preiserhöhungen bilden, weitergereicht.
Als Gasverbraucher sollte man also auch zukünftig bei Gaspreiserhöhungen stets wachsam sein und möglicherweise mit einem Preisvergleich im Internet kostenlos einen günstigeren Gasanbieter finden und dorthin wechseln.
Bild: Bundesverwaltungsgericht von Leandro's World Tour, CC-BY - bearbeitet von Tarifo.de.
Preisänderungsklausel der ESWE für ungültig erklärt
Um sich die Option einer Preiserhöhung offen zu halten, sorgte die ESWE Versorgungs AG im Vertrag von dem angesprochenen Sondertarif mit einer Preisänderungsklausel vor. Jedoch beanstandete der Bundesgerichtshof nun, dass in eben dieser kein Sonderkündigungsrecht entsprechend der gesetzlichen Regelung enthalten war und erklärte die Klausel somit für ungültig.
Geregelt ist die Frage, wann eine Preiserhöhung als rechtmäßig gilt, aber auch durch dieses Urteil nicht endgültig. Der BGH hat heute eine Sammelklage der Verbraucherzentrale NRW an den Europäischen Gerichtshof zur Klärung, wann Preisanpassungsklauseln eine ausreichende Rechtsgrundlage für Preiserhöhungen bilden, weitergereicht.
Als Gasverbraucher sollte man also auch zukünftig bei Gaspreiserhöhungen stets wachsam sein und möglicherweise mit einem Preisvergleich im Internet kostenlos einen günstigeren Gasanbieter finden und dorthin wechseln.
Bild: Bundesverwaltungsgericht von Leandro's World Tour, CC-BY - bearbeitet von Tarifo.de.
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