Ehevertrag: unromantisch oder hilfreich?
Kategorie: Finanzen
Im Prinzip ist es grundsätzlich wohl eher nicht das, woran Verlobte gerne oder überhaupt denken, wenn sie voller gemeinsamer Zukunftsträume zunächst Hochzeit und Flitterwochen und schließlich die jahrelange Ehe planen - doch mag sich ein Ehevertrag im Falle eines Falles als hilfreich erweisen. Und muss dabei gar nicht unromantisch sein.
Bild: Fighting swans von Life is a wonder, CC-BY - bearbeitet von Tarifo.
Vor allem Freiberufler sollten Ehevertrag erwägen
Denn ein Ehevertrag kann auch Paaren zugute kommen, die ihr Leben zu zweit genießen: Im Falle der Selbstständigkeit des einen Partners beispielsweise kann hier die Haftung des anderen Teils ausgeschlossen werden - also keineswegs ein Zeichen dafür, sich finanziell nicht um Gatten oder Gattin kümmern zu wollen. Doch vor allem im Falle einer Scheidung kann ein solches Stück Papier langwierige und nervenaufreibende Prozesse um Güteraufteilung verhindern. Und dies betrifft durchschnittlich in Deutschland immerhin ein gutes Drittel aller Ehen. Zwei Schwerpunkte ergeben sich für die Beteiligten: Die Höhe der Unterhaltsansprüche sowie der Zugewinnausgleich, welcher vor allem bei vermögenden Paaren eine bedeutende Rolle spielt. Zunächst: Ohne Vertrag gilt das Gesetz und damit der Paragraph über den Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das Prinzip ist einfach: Das jeweilige Vermögen zu Beginn und Ende der Ehe wird ermittelt und die Differenz zur Hälfte unter den Parteien geteilt. Gerade bei erfolgreichen Selbstständigen kann es somit sein, dass die Ausgleichsansprüche in hohen Beträgen münden. Auswege werden zwei geboten: Die Gütertrennung und die modifizierte Zugewinngemeinschaft. Während bei erstgenannter Option der Partner auch im Todesfall keinen Zugewinnausgleich erhält, gilt bei der Alternative die steuerrechtlich günstigere Variante. Überhaupt sollten auch die möglichen Steuer- oder Bilanzwerte bei Unternehmern erwogen werden, denn ohne Vertrag werden auch möglicherweise geringe Steuersätze nicht kalkuliert, sondern der reine Verkehrswert des Konzerns gemessen, auf welchem die Berechnung des Ausgleichs aufbaut.Erst romantisch, dann hilfreich
Wer soeben aus seinen Flitterwochen wiedergekehrt ist und die Zeit nur bedingt genossen hat, der kann nichtsdestotrotz auch ohne Ehevertrag beruhigt sein: Ein Abschluss ist jederzeit möglich, sogar nach einer Trennung. Die Frage ist nur, ob man den Partner dann noch zu einer für ihn möglicherweise ungünstigeren Lösung überreden kann.Bild: Fighting swans von Life is a wonder, CC-BY - bearbeitet von Tarifo.
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