Main-Kinzig-Gas: Gasanbieter plädiert für Gleichbehandlung seiner Kunden
Kategorie: Gas
Gasanbieter Main-Kinzig-Gas wehrt sich gegen die Gerüchte der angeblichen Ungleichbehandlung kommunaler und privater Kunden und fordert eine gerichtliche Klärung der Rückzahlungsansprüche für alle Gaskunden.
Gelnhausen – Im Gaspreisstreit zwischen dem Gasanbieter Main-Kinzig-Gas seinen Privatkunden und den Kommunen geht es in eine neue Runde. Das Unternehmen hat laut einem Bericht des Lauterbacher Anzeigers vom 2. Feburar angekündigt, jegliche Rückzahlungsansprüche von Gaspreiserhöhungen ausschließlich gerichtlich klären zu lassen. Damit weist der Gasversorger Vorwürfe von sich, mit den Kommunen außergerichtliche Einigungen getroffen zu haben. Hintergrund des Gasstreits ist die vorherrrschende Rechtsunsicherheit über Gaspreiserhöhungen bei Sondertarifverträgen. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat 2009 eine einseitig formulierte Preisanpassungsklausel für ungültig erklärt.
Der Gasversorger legte Berufung gegen die jüngsten Urteile des Amtsgerichts Gelnhausen ein, das klagenden Gaskunden mit Sondertarifverträgen in einigen Fällen die Erstattung der Preiserhöhungen zugebilligt hat. Main-Kinzig-Gas fordert jedoch eine gutachterliche Prüfung vom Gericht über die Rückforderungsansprüche. Momentan laufen 47 Verfahren gegen Mainz-Kinzig-Gas. In drei weiteren Gerichtsverfahren wurden die Rückzahlungsansprüche der Gaskunden abgewiesen, was dazu führte, dass die Kläger in Berufung gegangen sind. Das Unternehmen beharrt auf sein Recht, die Einkaufspreise an seine Kunden weiterzugeben und hat in der Vergangenheit die Gaspreise sowohl nach oben als auch nach unten angepasst.
Bild: Gelnhausen von Her Own Journey, CC-BY - bearbeitet von Tarifo.de.
Gelnhausen – Im Gaspreisstreit zwischen dem Gasanbieter Main-Kinzig-Gas seinen Privatkunden und den Kommunen geht es in eine neue Runde. Das Unternehmen hat laut einem Bericht des Lauterbacher Anzeigers vom 2. Feburar angekündigt, jegliche Rückzahlungsansprüche von Gaspreiserhöhungen ausschließlich gerichtlich klären zu lassen. Damit weist der Gasversorger Vorwürfe von sich, mit den Kommunen außergerichtliche Einigungen getroffen zu haben. Hintergrund des Gasstreits ist die vorherrrschende Rechtsunsicherheit über Gaspreiserhöhungen bei Sondertarifverträgen. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat 2009 eine einseitig formulierte Preisanpassungsklausel für ungültig erklärt.
Rückzahlungsansprüche bei Gas müssen genau geprüft werden
Der Gasversorger legte Berufung gegen die jüngsten Urteile des Amtsgerichts Gelnhausen ein, das klagenden Gaskunden mit Sondertarifverträgen in einigen Fällen die Erstattung der Preiserhöhungen zugebilligt hat. Main-Kinzig-Gas fordert jedoch eine gutachterliche Prüfung vom Gericht über die Rückforderungsansprüche. Momentan laufen 47 Verfahren gegen Mainz-Kinzig-Gas. In drei weiteren Gerichtsverfahren wurden die Rückzahlungsansprüche der Gaskunden abgewiesen, was dazu führte, dass die Kläger in Berufung gegangen sind. Das Unternehmen beharrt auf sein Recht, die Einkaufspreise an seine Kunden weiterzugeben und hat in der Vergangenheit die Gaspreise sowohl nach oben als auch nach unten angepasst.
Bild: Gelnhausen von Her Own Journey, CC-BY - bearbeitet von Tarifo.de.
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