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Versicherungen führen neues Auskunftssystem ein

Kategorie: Finanzen

Obwohl sie genau am 1. April 2011 in Kraft treten wird, handelt es sich um eine ernstzunehmende und für Verbraucher erfreuliche Neuregelung der Versicherungswirtschaft. Denn danach wird das Auskunftssystem im Sinne der Versicherten reformiert, die von nun an mehr Recht auf Einsicht in ihre Unterlagen und damit bessere Möglichkeiten für einen Versicherungswechsel erhalten. Versicherungen führen neues Auskunftssystem ein

Erster Schritt zu verbraucherfreundlichem Auskunftssystem

Dass die bundesdeutschen Assekuranzen sich schließlich zu dem Schritt der Einführung des Meldekonzeptes entschlossen haben, lag nicht etwa in ihrem Interesse - vielmehr ist es dem bereits jahrelangen Druck seitens diverser Daten- und Verbraucherschützer zu verdanken, dass das ehemalige Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft kundenfreundliche Änderungen erfährt. Denn während die Unternehmen danach bislang persönliche Informationen über Versicherte hinsichtlich der Inanspruchnahme ihrer Policen unbehelligt untereinander austauschen konnten und somit den Abschluss diverser Versicherungsoptionen für bestimmte Personen zu verhindern vermochten, muss diese ‚Schwarze Liste’ nun zumindest offen gelegt und auch den Kunden selbst zugänglich gemacht werden. Damit haben diese das jederzeitige Recht auf Einsicht in ihre Akten - und um nicht auf gut Glück immer wieder nachsehen zu müssen, folgt eine automatische Meldung an die Person, über die Daten ausgetauscht wurden. Besonders im Fall eines geplanten Versicherungswechsels ist dies für den Verbraucher von großer Bedeutung. Allerdings sieht der Bundesdatenschutzbeauftragte vom BDV die Neuregelung zwar als erfreulichen, aber erst kleinen Schritt im Sinne der Verbraucher auf einem langen Wege. Denn obwohl es nun schwerer für die Versicherungen wird, Antragsteller aufgrund ihrer Historie abzulehnen, erleichtert die von jetzt an vollständige Namensangabe der versicherten Personen den Unternehmen die besonders genaue Zuordnung. Und nicht, dass diese Neuregelung nur diejenigen beträfe, die besonders häufig Versicherungsschutz beanspruchen: Rund neun Milliarden Einträge verzeichnet die bundesdeutsche Liste des HIS, denn auch, wer schlicht aufgrund seines Berufes, einer erblichen Krankheit oder sonstigen persönlichen Umständen einer Risikogruppe zugeordnet wird, kann sich hier wieder finden.

Informationssammelstelle der Versicherungen nun nicht mehr GDV

Wer also von seiner Versicherung über eine Weitergabe der Daten informiert wird, der kann nach einer sofortigen Überprüfung im Falle von inkorrekten Darstellungen sofort deren Löschung beantragen. Und dies ab jetzt nicht bei der GDV selbst, sondern der Informa Insurance Risk and Fraud Prevention - von nun an Informationssammelstelle der deutschen Assekuranzen.

Bild: shadow detective services von Tom (hmm a rosa tint), CC-BY - bearbeitet von Tarifo.