GASAG: Sammelklage gegen Gaspreiserhöhungen gescheitert
Kategorie: Gas
Das Landgericht Berlin hat die Klage der Verbraucherzentrale gegen unrechtmäßige Preiserhöhungen beim Gasanbieter GASAG abgewiesen. Aufgrund von Zweifeln an der Rechtmäßigkeit der Sammelklage, wurde am Mittwoch lediglich die Rechtslage erörtert, zu einem Klageantrag gegen den Gasversorger kam es nicht.
Berlin - Für die 104 GASAG-Kunden, die sich in einer Sammelklage gegen die aus ihrer Sicht ungerechtfertigten Preiserhöhungen beim Erdgas in den Jahren 2005 bis 2009 wehren, heißt es weiterkämpfen. Vertreten von der Verbraucherzentrale, fordern die Verbraucher gegenüber Gasanbieter GASAG die Rückzahlung der zuviel bezahlten Beiträge in den sogenannten Sondertarifen „Aktiv“ und „Vario“, insgesamt knapp 110.000 Euro. Sie berufen sich dabei auf einen Beschluss des Bundesgerichtshofs, der die Preiserhöhungen in Sonderverträgen vom Berliner Gasanbieter bereits im Januar 2010 für unwirksam erklärt hat. Damit bestätigte der Richter in Karlsruhe lediglich ein in 2008 gefälltes Urteil des Berliner Kammergerichts. Darin wurde festgestellt, dass in den Geschäftsbedingungen bei den Sondertarifen unangemessene Benachteiligungen der Kunden enthalten waren.
Zum Prozessauftakt im Berliner Landgericht am vergangenen Mittwoch erhob das Gericht einige Zweifel im Bezug der Sammelklage der Verbraucherzentrale. Strittig ist, ob die Verbraucherzentrale im eigenen Namen befugt ist, die Forderungen der betroffenen Gaskunden im Rechtsstreit geltend zu machen. Daraufhin verzichtete die Verbraucherzentrale auf die Erhebung des schriftlich angekündigten Klageantrags mit der Folge, dass das Landgericht die Klage schließlich per Versäumnisurteil abwies. Die Verbraucherzentrale kann nun das Urteil anfechten und hat Zeit gewonnen, neue Argumente vorzubringen. Sie ist auch der Meinung, dass GASAG-Kunden, die die Zahlungen unter Vorbehalt tätigten, gute Chancen hätten, das zuviel gezahlte Geld erstattet zu bekommen. Gaskunden, die selber gegen den Berliner Gasversorger klagten, hätten ihr Geld bereits erhalten.
Bild: Shell-Haus von KatJaTo, CC-BY - bearbeitet von Tarifo.de.
Berlin - Für die 104 GASAG-Kunden, die sich in einer Sammelklage gegen die aus ihrer Sicht ungerechtfertigten Preiserhöhungen beim Erdgas in den Jahren 2005 bis 2009 wehren, heißt es weiterkämpfen. Vertreten von der Verbraucherzentrale, fordern die Verbraucher gegenüber Gasanbieter GASAG die Rückzahlung der zuviel bezahlten Beiträge in den sogenannten Sondertarifen „Aktiv“ und „Vario“, insgesamt knapp 110.000 Euro. Sie berufen sich dabei auf einen Beschluss des Bundesgerichtshofs, der die Preiserhöhungen in Sonderverträgen vom Berliner Gasanbieter bereits im Januar 2010 für unwirksam erklärt hat. Damit bestätigte der Richter in Karlsruhe lediglich ein in 2008 gefälltes Urteil des Berliner Kammergerichts. Darin wurde festgestellt, dass in den Geschäftsbedingungen bei den Sondertarifen unangemessene Benachteiligungen der Kunden enthalten waren.
Einzelklagen bieten bessere Aussichten auf Erstattung der Gaspreiserhöhungen
Zum Prozessauftakt im Berliner Landgericht am vergangenen Mittwoch erhob das Gericht einige Zweifel im Bezug der Sammelklage der Verbraucherzentrale. Strittig ist, ob die Verbraucherzentrale im eigenen Namen befugt ist, die Forderungen der betroffenen Gaskunden im Rechtsstreit geltend zu machen. Daraufhin verzichtete die Verbraucherzentrale auf die Erhebung des schriftlich angekündigten Klageantrags mit der Folge, dass das Landgericht die Klage schließlich per Versäumnisurteil abwies. Die Verbraucherzentrale kann nun das Urteil anfechten und hat Zeit gewonnen, neue Argumente vorzubringen. Sie ist auch der Meinung, dass GASAG-Kunden, die die Zahlungen unter Vorbehalt tätigten, gute Chancen hätten, das zuviel gezahlte Geld erstattet zu bekommen. Gaskunden, die selber gegen den Berliner Gasversorger klagten, hätten ihr Geld bereits erhalten.
Bild: Shell-Haus von KatJaTo, CC-BY - bearbeitet von Tarifo.de.
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