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Sonderkündigung - wann kann ich meinen Gasanbieter kündigen

Kategorie: Gas

Alle Jahre wieder werden Verbraucher mit Preiserhöhungen konfrontiert. Auch Gasanbieter kündigen zum Jahresende oft gestiegene Preise für Erdgas an. Glücklicherweise sind den Gaskunden nicht immer die Hände gebunden. In bestimmten Fällen können sich Verbraucher das Recht der Sonderkündigung zu Nutze machen.

Sonderkündigung - wann kann ich meinen Gasanbieter kündigen

Aufgrund von steigenden Rohstoffkosten, erhöhen Gasanbieter regelmäßig die Preise. Als Verbraucher ist man dieser Willkür der Erdgasanbieter in der Regel nicht zwangsläufig ausgesetzt. Wird in dem abgeschlossenen Vertrag mit dem Anbieter ein Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen genannt, so darf der Verbraucher davon Gebrauch machen. Gaskunden sollten beim Sonderkündigungsrecht darauf achten, wie lang die Frist beträgt, die der Anbieter für die Suche eines alternativen Erdgasversorgers einräumt. Die Frist beginnt dabei mit Erhalt der Ankündigung über die Preiserhöhung (schriftlich oder per E-Mail). Die Dauer der Sonderkündigungsfrist beträgt zum Teil gerade einmal zwei Wochen, sodass schnelles Handeln erforderlich ist. Außerdem ist zu beachten, dass viele Gasversorger nur ein eingeschränktes Sonderkündigungsrecht erlauben, welches nicht genutzt werden kann, wenn die Preisanpassung aufgrund von erhöhten Abgaben oder Steuern vorgenommen wird. Auf das Sonderkündigungsrecht muss der Gasanbieter in seiner Ankündigung zur Preiserhöhung hinweisen.

Was ist bei einer Sonderkündigung noch zu beachten?


Da der Verbraucher bei einer Sonderkündigung mitunter wenig Zeit hat, einen neuen Gasversorger zu finden, bietet sich ein Online Gaspreisvergleich an. Hat man einen neuen Anbieter gefunden, übernimmt dieser normalerweise die Kündigungsformalitäten. Beim Sonderkündigungsrecht kann es allerdings vorkommen, dass die kurze Frist bereits verstrichen ist, bevor der neue Versorger den alten Vertrag kündigen kann. Deshalb ist es sicherer, die Kündigung selbst vorzunehmen, um innerhalb der Frist zu bleiben. Damit beim neuen Gaslieferanten alles reibungslos verläuft, sollte man auf der Anmeldung explizit vermerken, dass man seinen Gasvertrag selbst gekündigt hat. Zur eigenen Sicherheit empfiehlt sich, dass Kündigungsschreiben per Einschreiben zu verschicken und auf eine schriftliche Bestätigung der Kündigung zu bestehen.

Bild: IMG_4954.jpg von David Sizer