Sonderkündigung - wann kann ich meinen Gasanbieter kündigen
Kategorie: Gas
Alle Jahre wieder werden Verbraucher mit Preiserhöhungen konfrontiert. Auch Gasanbieter kündigen zum Jahresende oft gestiegene Preise für Erdgas an. Glücklicherweise sind den Gaskunden nicht immer die Hände gebunden. In bestimmten Fällen können sich Verbraucher das Recht der Sonderkündigung zu Nutze machen.
Aufgrund von steigenden Rohstoffkosten, erhöhen Gasanbieter regelmäßig die Preise. Als Verbraucher ist man dieser Willkür der Erdgasanbieter in der Regel nicht zwangsläufig ausgesetzt. Wird in dem abgeschlossenen Vertrag mit dem Anbieter ein Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen genannt, so darf der Verbraucher davon Gebrauch machen. Gaskunden sollten beim Sonderkündigungsrecht darauf achten, wie lang die Frist beträgt, die der Anbieter für die Suche eines alternativen Erdgasversorgers einräumt. Die Frist beginnt dabei mit Erhalt der Ankündigung über die Preiserhöhung (schriftlich oder per E-Mail). Die Dauer der Sonderkündigungsfrist beträgt zum Teil gerade einmal zwei Wochen, sodass schnelles Handeln erforderlich ist. Außerdem ist zu beachten, dass viele Gasversorger nur ein eingeschränktes Sonderkündigungsrecht erlauben, welches nicht genutzt werden kann, wenn die Preisanpassung aufgrund von erhöhten Abgaben oder Steuern vorgenommen wird. Auf das Sonderkündigungsrecht muss der Gasanbieter in seiner Ankündigung zur Preiserhöhung hinweisen.
