Lebensversicherung für unverheiratete Paare
Kategorie: Finanzen
Die gesellschaftliche Akzeptanz gegenüber unverheirateten Paaren, gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften und so genannten Patchwork-Familien ist in Deutschland innerhalb der vergangenen Jahre und Jahrzehnte permanent gestiegen. Unabhängig davon, welche Form des Zusammenlebens von modernen Bürgern gewählt wird: Soziale Ausgrenzung und gesellschaftliche Repressalien gehören eindeutig der Vergangenheit an und das ist auch gut so. Probleme ergeben sich allerdings in Bezug auf eine angemessene Versorgung der Partner und der Kinder in Notfällen. Verstirbt etwa einer der Partner unerwartet, so besteht seitens des Hinterbliebenen kein Anspruch auf eine Witwenrente. Auch die Versorgung der Kinder ist aufgrund der komplizierten Erbregelungen innerhalb von Patchwork-Familien oft ungewiss. Wer hier aktiv für Abhilfe sorgen möchte, der findet in einer Risikolebensversicherung eine ebenso wirksame wie preiswerte Lösung.
Die Zielsetzung einer Risikolebensversicherung besteht nicht darin, Kapital anzusparen. Stattdessen wird ausschließlich der Todesfall des Versicherten abgesichert. Verstirbt er, so erhält der im Versicherungsvertrag benannte Begünstigte die Versicherungssumme und erhält so die Gelegenheit, seinen finanziellen Status neu zu ordnen. Die Beiträge für Risikolebensversicherungen sind vergleichsweise niedrig. Die konkrete Höhe steht in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der vereinbarten Versicherungssumme. Wer hier unsicher über die Festlegung des optimalen Versicherungsbetrages ist, der kann sich mit einer einfachen Faustformel behelfen. Während die Absicherung eines einzelnen Partners mit dem Dreifachen des jährlichen Einkommens angemessen berücksichtigt ist, raten Experten bei Familien mit kleinen Kindern zu einer Versicherungssumme in Höhe des fünffachen Jahreseinkommens. Bestehen zusätzliche Verbindlichkeiten auf Seiten des Versicherten, etwa ungetilgte Kredite, so sollten die entsprechenden Beträge gesondert berücksichtigt werden. Darüber hinaus sollten Verbraucher auf die so genannte Nachversicherungsgarantie achten. Dieses optionale Recht ermöglicht dem Versicherten, die vereinbarte Versicherungssumme zu einem späteren Zeitpunkt zu erhöhen, ohne dass erneut eine Gesundheitsprüfung vorgenommen werden muss.
Die Zielsetzung einer Risikolebensversicherung besteht nicht darin, Kapital anzusparen. Stattdessen wird ausschließlich der Todesfall des Versicherten abgesichert. Verstirbt er, so erhält der im Versicherungsvertrag benannte Begünstigte die Versicherungssumme und erhält so die Gelegenheit, seinen finanziellen Status neu zu ordnen. Die Beiträge für Risikolebensversicherungen sind vergleichsweise niedrig. Die konkrete Höhe steht in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der vereinbarten Versicherungssumme. Wer hier unsicher über die Festlegung des optimalen Versicherungsbetrages ist, der kann sich mit einer einfachen Faustformel behelfen. Während die Absicherung eines einzelnen Partners mit dem Dreifachen des jährlichen Einkommens angemessen berücksichtigt ist, raten Experten bei Familien mit kleinen Kindern zu einer Versicherungssumme in Höhe des fünffachen Jahreseinkommens. Bestehen zusätzliche Verbindlichkeiten auf Seiten des Versicherten, etwa ungetilgte Kredite, so sollten die entsprechenden Beträge gesondert berücksichtigt werden. Darüber hinaus sollten Verbraucher auf die so genannte Nachversicherungsgarantie achten. Dieses optionale Recht ermöglicht dem Versicherten, die vereinbarte Versicherungssumme zu einem späteren Zeitpunkt zu erhöhen, ohne dass erneut eine Gesundheitsprüfung vorgenommen werden muss.
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