Stiftung Warentest: Gasanbieterwechsel empfohlen
Kategorie: Gas
Verbraucher sollten Strom- und Gaspreiserhöhungen nicht länger tatenlos zusehen. Die Zeitschrift "Finanztest" hat in ihrer Februarausgabe errechnet, dass bei einem Strom- und Gasanbieterwechsel in Leipzig Ersparnisse bis zu 1.000 Euro möglich sind. Auch in anderen Regionen sind Kosteneinsparungen bei der Erdgas-Versorgung möglich. Der Wechsel zu einem neuen Gasanbieter ist unkompliziert, denn dieser kümmert sich um alle Formalitäten.
Stiftung Warentest legte als Grundlage für die Berechnung beim Gas einen jährlichen Gasverbrauch von 24.000 Kilowattstunden (kWh) fest. Gekoppelt mit einem Wechsel des Stromversorgers, können Verbraucher aus dem Leipziger Raum viel Geld einsparen. Dabei ist der Wechsel für Gaskunden, die bisher einem Gasanbieter die Treue hielten, am leichtesten durchzuführen. Sie befinden sich in der Regel in einem Grund- bzw. Basistarif von ihrem Grundversorger, der bei diesen Verträgen eine Kündigungsfrist von einem Monat vorschreibt. Wechselwillige können demnach bereits am ersten des übernächsten Monats Gas von einem neuen Gasversorger beziehen.
Weiterhin rät die Stiftung Warentest, den neuen Anbieter genau unter die Lupe zu nehmen. Von Tarifen mit Vorkasse oder Kaution sollte man demzufolge die Finger lassen, denn bei Insolvenz des Anbieters, ist das im voraus gezahlte Geld weg. Auch die Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen sollten Verbraucher im Auge behalten. Oft kann sich ein jährlicher Wechsel des Anbieters durch die einmalige Zahlung von einem Neukundenbonus lohnen. Die Angst vieler Verbraucher beim Übergang vom alten zum neuen Anbieter ohne Gas dazustehen ist dagegen unbegründet. Der Wechsel erfolgt nahtlos und niemand muss in Ihre Wohnung.
Stiftung Warentest legte als Grundlage für die Berechnung beim Gas einen jährlichen Gasverbrauch von 24.000 Kilowattstunden (kWh) fest. Gekoppelt mit einem Wechsel des Stromversorgers, können Verbraucher aus dem Leipziger Raum viel Geld einsparen. Dabei ist der Wechsel für Gaskunden, die bisher einem Gasanbieter die Treue hielten, am leichtesten durchzuführen. Sie befinden sich in der Regel in einem Grund- bzw. Basistarif von ihrem Grundversorger, der bei diesen Verträgen eine Kündigungsfrist von einem Monat vorschreibt. Wechselwillige können demnach bereits am ersten des übernächsten Monats Gas von einem neuen Gasversorger beziehen.
Geld sparen bei Strom- und Gasanbieterwechsel
Weiterhin rät die Stiftung Warentest, den neuen Anbieter genau unter die Lupe zu nehmen. Von Tarifen mit Vorkasse oder Kaution sollte man demzufolge die Finger lassen, denn bei Insolvenz des Anbieters, ist das im voraus gezahlte Geld weg. Auch die Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen sollten Verbraucher im Auge behalten. Oft kann sich ein jährlicher Wechsel des Anbieters durch die einmalige Zahlung von einem Neukundenbonus lohnen. Die Angst vieler Verbraucher beim Übergang vom alten zum neuen Anbieter ohne Gas dazustehen ist dagegen unbegründet. Der Wechsel erfolgt nahtlos und niemand muss in Ihre Wohnung.
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