Berufsunfähigkeit kostet oft die Existenz
Kategorie: Finanzen
Wenn ein Arbeitnehmer aufgrund einer körperlichen Krankheit, eines Unfalls oder einer psychischen Erkrankung nicht mehr in der Lage ist, seinem ausgeübten Beruf nachzugehen, dann droht ihm der finanzielle Absturz. Während die Einnahmen aus der bisherigen Berufstätigkeit wegfallen, leistet der gesetzliche Schutz im Rahmen der Erwerbsminderung lediglich geringe Rentenzahlungen von durchschnittlich rund 600 Euro im Monat. Diese erhält der Betroffene nur dann in voller Höhe, wenn er nicht mehr in der Lage ist, mehr als drei Stunden pro Tag zu arbeiten. Liegt die Arbeitsfähigkeit zwischen drei und sechs Stunden pro Tag, dann besteht nur noch ein Anspruch auf die halbe Höhe der gesetzlichen Rentenzahlungen. Liegt die Arbeitsfähigkeit bei mehr als sechs Stunden pro Tag, dann erhält der Arbeitnehmer keine Erwerbsminderungsrente. Hinzu kommt, dass Betroffene durch den Staat, unabhängig von ihrer eigentlichen Qualifikation, auf jede andere Arbeit verwiesen werden kann.
Vor diesem Hintergrund raten Experten dringend zum Abschluss einer privaten Versicherung gegen Berufsunfähigkeit. Bei deren Auswahl sollten Verbraucher vor allem auf die Höhe der zur Verfügung stehenden Rentenzahlungen achten. Da es sich im Falle der Berufsunfähigkeit oft um die einzigen Einnahmen des Betroffenen handelt, sollte die vereinbarte Rentenhöhe dem Lebensstandard des Versicherten entsprechen. Zusätzlich sollte darauf geachtet werden, dass der Versicherungsvertrag einen Ausschluss der so genannten abstrakten Verweisung vorsieht. Andernfalls kann dem Versicherten zugemutet werden, jede andere Arbeit, ganz unabhängig von seinem eigentlichen Beruf und seiner Qualifikation, ausführen zu müssen.
Vor diesem Hintergrund raten Experten dringend zum Abschluss einer privaten Versicherung gegen Berufsunfähigkeit. Bei deren Auswahl sollten Verbraucher vor allem auf die Höhe der zur Verfügung stehenden Rentenzahlungen achten. Da es sich im Falle der Berufsunfähigkeit oft um die einzigen Einnahmen des Betroffenen handelt, sollte die vereinbarte Rentenhöhe dem Lebensstandard des Versicherten entsprechen. Zusätzlich sollte darauf geachtet werden, dass der Versicherungsvertrag einen Ausschluss der so genannten abstrakten Verweisung vorsieht. Andernfalls kann dem Versicherten zugemutet werden, jede andere Arbeit, ganz unabhängig von seinem eigentlichen Beruf und seiner Qualifikation, ausführen zu müssen.
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