Gasanbieter swb droht Klagewelle wegen Gaspreise
Kategorie: Gas
Bremen – Verbraucherschützer aus Bremen rufen Sondervertragskunden der swb dazu auf, gegenüber dem Gasanbieter die "Erstattung zuviel gezahlter Gaspreise" zu Verlangen. Betroffen sind nicht nur die Gaskunden, die anlässlich einer Preiserhöhung im Jahr 2006 Widerspruch eingelegt haben. Sondern auch diejenigen, die damals ohne großes Murren die ansteigenden Gaspreise in Kauf genommen hatten.
Am Anfang war die Gaspreiserhöhung 2006. Eine Preisanpassungsklausel für die Sondervertragskunden der swb sah eine Steigerung der Gaskosten vor, doch vor dem Bundesgerichtshof wurde im Herbst 2009 diese Klausel für unwirksam erklärt. Es folgten Verhandlungen am Landgericht der Hansestadt Bremen, deren Verhandlungstermin am 10.12.2010 – laut Verbraucherzentrale – folgende Konsequenzen nach sich zieht: Egal ob Gaskunden gegenüber dem Gasanbieter Widerspruch gegen die Preiserhöhung eingelegt haben oder nicht, sie haben Anspruch auf Erstattung der zuviel verlangten Beträge.
Allerdings ist die Höhe der Forderung noch nicht ganz klar. Denkbar wären die Differenz der Gaspreise in Relation zum 40.9.2004, aber auch die vergleichweise geringere Differenz in Relation zum 1.10.2006. Die sei "je nach Risikobereitschaft und finanzieller Absicherung" der Verbraucher überlassen, melden die Verbraucherschützer. Allerdings ist eile geboten. Um zuverhindern, dass die Ansprüche auf die Forderung für Rückzahlungen aus den Jahren 2006/07 mit Ablauf des 31.12.2010 verjähren, müssen sie gerichtlich geltend gemacht werden.
Am Anfang war die Gaspreiserhöhung 2006. Eine Preisanpassungsklausel für die Sondervertragskunden der swb sah eine Steigerung der Gaskosten vor, doch vor dem Bundesgerichtshof wurde im Herbst 2009 diese Klausel für unwirksam erklärt. Es folgten Verhandlungen am Landgericht der Hansestadt Bremen, deren Verhandlungstermin am 10.12.2010 – laut Verbraucherzentrale – folgende Konsequenzen nach sich zieht: Egal ob Gaskunden gegenüber dem Gasanbieter Widerspruch gegen die Preiserhöhung eingelegt haben oder nicht, sie haben Anspruch auf Erstattung der zuviel verlangten Beträge.
Allerdings ist die Höhe der Forderung noch nicht ganz klar. Denkbar wären die Differenz der Gaspreise in Relation zum 40.9.2004, aber auch die vergleichweise geringere Differenz in Relation zum 1.10.2006. Die sei "je nach Risikobereitschaft und finanzieller Absicherung" der Verbraucher überlassen, melden die Verbraucherschützer. Allerdings ist eile geboten. Um zuverhindern, dass die Ansprüche auf die Forderung für Rückzahlungen aus den Jahren 2006/07 mit Ablauf des 31.12.2010 verjähren, müssen sie gerichtlich geltend gemacht werden.
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