Gaspreiserhöhung: Nicht immer gerechtfertigt
Kategorie: Gas
Berlin – In den vergangenen Wochen haben viele Verbraucher Post von ihrem Versorger bekommen. Dabei finden die „Preisanpassungen“ in der Regel nur nach oben statt. Die Rechtsprechung der letzten Jahre zeigt jedoch, dass nicht jede Gaspreiserhöhung einfach hingenommen werden muss.
Im vergangenen Frühjahr erklärte der Bundesgerichtshof (BGH) zahlreiche Gaspreiserhöhungen für nicht gerechtfertigt. Demnach sind Klauseln, die sich allein auf die gestiegenen Ölpreise auf dem Weltmarkt berufen, zu allgemein und damit unwirksam. Bereits im Jahr zuvor hatten die Richter das Vorgehen einiger Gasanbieter kritisiert.
Jürgen Schröder von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen geht davon aus, dass angesichts der Fülle an Gerichtsurteilen etwa 90 Prozent aller Preisänderungsklauseln ungültig sind oder dies zeitweilig waren. Das gilt allerdings nur für Kunden, die ihren Anbieter bereits gewechselt haben und somit nicht mehr im Grundversorgungstarif sind.
In solchen Fällen können Kunden Rückzahlung beanspruchen. Rückwirkend ist dies in diesem Jahr ab 2007, nach dem Jahreswechsel ab 2008 möglich. Jedoch müssen betroffene Kunden selbst aktiv werden. Ob ein Vertrag eine ungültige Klausel enthält oder nicht, lässt sich nur individuell klären. Dabei helfen beispielsweise die Verbraucherzentralen weiter.
Im vergangenen Frühjahr erklärte der Bundesgerichtshof (BGH) zahlreiche Gaspreiserhöhungen für nicht gerechtfertigt. Demnach sind Klauseln, die sich allein auf die gestiegenen Ölpreise auf dem Weltmarkt berufen, zu allgemein und damit unwirksam. Bereits im Jahr zuvor hatten die Richter das Vorgehen einiger Gasanbieter kritisiert.
Jürgen Schröder von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen geht davon aus, dass angesichts der Fülle an Gerichtsurteilen etwa 90 Prozent aller Preisänderungsklauseln ungültig sind oder dies zeitweilig waren. Das gilt allerdings nur für Kunden, die ihren Anbieter bereits gewechselt haben und somit nicht mehr im Grundversorgungstarif sind.
In solchen Fällen können Kunden Rückzahlung beanspruchen. Rückwirkend ist dies in diesem Jahr ab 2007, nach dem Jahreswechsel ab 2008 möglich. Jedoch müssen betroffene Kunden selbst aktiv werden. Ob ein Vertrag eine ungültige Klausel enthält oder nicht, lässt sich nur individuell klären. Dabei helfen beispielsweise die Verbraucherzentralen weiter.
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