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Stadtwerke Münster: Rückzahlung für 30.000 Gaskunden

Kategorie: Gas

Münster – Weil eine Preisanpassungsklausel für Sondervertragskunden möglicherweise nicht gültig war, versucht der Gasanbieter Stadtwerke Münster seinen Gaskunden mit einem Vergleichsangebot entgegen zukommen. Die Verbraucher können dabei wählen zwischen einer Rückzahlung und einer Kostenbeteiligung bei der Heizungsoptimierung. Im Gegenzug sollen die Gaskunden von einer Klage absehen.

Deutlich vor dem prognostizierten Termin Mitte Dezember legt Gasanbieter und Grundversorger Stadtwerke Münster ein Vergleichsangebot für die Sondervertragskunden an. Auf diesem Weg will man den Gasstreit nicht weiter entfachen, sondern im beiderseitigen Einvernehmen zu einem versöhnlichen Ende bringen. Mit der Zustimmung zum Vergleich erklären sich die Gaskunden bereit, auf den Rechtsweg zu verzichten.

Ursächlich für den schwelenden Konflikt war ein Urteil des Landgerichts Dortmund, welches eine Preisanpassungsklausel bei einem Sondervertragskunden für unwirksam erklärte. Zwar legten die Stadtwerke Münster gegen dieses Urteil Berufung ein, doch die nächsthöhere Instanz, das Oberlandesgericht Düsseldorf riet dazu, die Berufung zurückzuziehen. Nun soll das Vergleichsangebot weitere Prozesse und damit verbundene Prozesskosten vermeiden.

Betroffene Gaskunden sollen im kommenden Jahr ein Schreiben mit dem Angebot erhalten. Dabei haben die Verbraucher die Wahl zwischen einer Rückzahlung von 1,32 Cent pro kWh multipliziert mit dem Jahresverbrauch 2007 oder einem finanziellen Beitrag der Stadtwerke bei der Optimierung der Heizungsanlage. Natürlich sieht man davon ab, dieses Angebot an eine Vertragsverlängerung oder einen Neuvertrag zu knüpfen. Wenn also ein anderer Gasanbieter attraktivere Gaspreise anbietet, steht der Gasanbieterwechsel dem Vergleich nicht im Weg. Der Auszahlungsbetrag soll im April 2011 überweisen werden.