Riester-Zulagen für Immobilien im Ausland
Kategorie: Finanzen
Als Reaktion auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs hat die Bundesregierung ein Gesetz entworfen, das Wohn-Riester jetzt auch für den Erwerb einer selbstgenutzten Immobilie in jedem Europäischen Land der Europäischen Union (EU) ermöglicht. Lediglich die Förderung von in Deutschland gelegenen Immobilien verstoße gegen das EU-Recht. Jetzt können Grenzgänger mit Arbeitsplatz in Deutschland von der neuen Regelung profitieren, wenn sie ein Wohnhaus im benachbarten Ausland kaufen wollen. Zusätzlich besteht nun auch die Möglichkeit, das Vermögen auf einem Riester-Sparvertrag im Alter für den Kauf einer Auslandsimmobilie einzusetzen. Allerdings besteht die Einschränkung, dass der Eigentümer dort auch seinen Hauptwohnsitz oder Lebensmittelpunkt haben muss, da Ferienhäuser nicht gefördert werden. Die neuen Regeln werden bereits angewandt, so das Bundesfinanzministerium, und gelten für Immobilien in den EU-Ländern, sowie in Island, Liechtenstein und in Norwegen außer der Schweiz.
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