Hoffnung für Gasrebellen
Kategorie: Gas
Hamburg – Fünf Jahre schon dauert der Rechtsstreit zwischen dem Gasversorger E.on Hanse und den klagenden Kunden. In einer mündlichen Verhandlung bemerkte der vorsitzende Richter des Hanseatischen Oberlandesgerichts nun, dass die umstrittenen Gaspreiserhöhungen des Anbieters nach einer vorläufigen Bewertung des Gerichts nicht wirksam sind. So sei die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen verankerte Klausel zu unbestimmt.
53 Kunden klagen seit Jahren gegen Gaspreiserhöhungen ihres Anbieters E.On Hanse. Konkret geht es in dem Rechtsstreit um den Satz „E.on Hanse ist berechtigt, ihre Preise der Preisentwicklung auf dem Wärmemarkt anzupassen.“ Nach Ansicht des vorsitzenden Richters Ralph Panten ist die Regelung nicht ausreichend transparent und führt zu einer Benachteiligung der Kunden. Außerdem fehlten Parameter, anhand derer Kunden eine Preiserhöhung nachvollziehen könnten. Damit folgt das Gericht offenbar dem Landgericht, welches den Klägern aus denselben Gründen bereits vor einem Jahr Recht gegeben hatten.
Im Dezember wird das Oberlandesgericht sein Urteil fällen. Sollten die sogenannten Gasrebellen gewinnen, können sie auf Rückerstattungen pochen. Allerdings lässt sich das Urteil nicht auf alle Gaskunden übertragen. Denn wer keinen Widerspruch eingelegt hat, kann sich auch nicht auf die Unwirksamkeit der Klausel berufen. Günter Hoffmann von der Verbraucherzentrale Hamburg rät daher betroffenen Kunden, schnellstmöglich Widerspruch einzulegen. Aufgrund der dreijährigen Verjährungsfrist könnten jetzt nur noch überhöhte Rechnungen bis zum Jahr 2007 geltend gemacht werden.
53 Kunden klagen seit Jahren gegen Gaspreiserhöhungen ihres Anbieters E.On Hanse. Konkret geht es in dem Rechtsstreit um den Satz „E.on Hanse ist berechtigt, ihre Preise der Preisentwicklung auf dem Wärmemarkt anzupassen.“ Nach Ansicht des vorsitzenden Richters Ralph Panten ist die Regelung nicht ausreichend transparent und führt zu einer Benachteiligung der Kunden. Außerdem fehlten Parameter, anhand derer Kunden eine Preiserhöhung nachvollziehen könnten. Damit folgt das Gericht offenbar dem Landgericht, welches den Klägern aus denselben Gründen bereits vor einem Jahr Recht gegeben hatten.
Im Dezember wird das Oberlandesgericht sein Urteil fällen. Sollten die sogenannten Gasrebellen gewinnen, können sie auf Rückerstattungen pochen. Allerdings lässt sich das Urteil nicht auf alle Gaskunden übertragen. Denn wer keinen Widerspruch eingelegt hat, kann sich auch nicht auf die Unwirksamkeit der Klausel berufen. Günter Hoffmann von der Verbraucherzentrale Hamburg rät daher betroffenen Kunden, schnellstmöglich Widerspruch einzulegen. Aufgrund der dreijährigen Verjährungsfrist könnten jetzt nur noch überhöhte Rechnungen bis zum Jahr 2007 geltend gemacht werden.
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