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Die Unfallversicherung verhindert wirtschaftliche Katastrophen

Kategorie: Finanzen

Erleidet ein in Deutschland beschäftigter auf dem Weg zum Arbeitsplatz oder in Ausübung seines Berufs einen Unfall, so leisten die Unfallversicherungen der Berufsgenossenschaften Zahlungen an den Betroffenen. Die Höhe der Leistungen hängen von der Schwere des jeweiligen Unfalls und vor allem von den bleibenden Schäden des Betroffenen ab. Anders sieht es allerdings aus, wenn sich ein Unfall außerhalb der Arbeitszeit ereignet. In diesem Fall besteht kein Anspruch gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung und der Geschädigte muss selber für Kosten und Folgekosten aufkommen. Das gilt sowohl für die hohe Zahl von Unfällen im häuslichen Umfeld als auch für entsprechende Missgeschicke, die sich im Urlaub oder in der Freizeit ereignen.

Im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung leistet die private Unfallversicherung ihre Zahlungen auch dann, wenn sich das Unglück nicht im Zusammenhang mit der Ausübung des Berufs ereignet hat. Für beschäftigte Verbraucher lässt sich so eine weit klaffende Versorgungslücke schließen, die sich im Fall des Falles schnell zur wirtschaftlichen Katastrophe entwickeln kann. Viele Unfälle führen zu einer dauerhaften Einschränkung des Betroffenen und machen eine Ausübung des erlernten Berufs unmöglich. Behindertengerechte Umbauten an Haus oder Wohnung, Honorare für Haushaltshilfen oder alternative Heil- und Rehabilitationsmethoden verschlingen schnell ein Vermögen, während mit dem Einkommen des Betroffenen die finanzielle Grundlage der Familie weg bricht. Verbraucher, die durch ihr Beschäftigungsverhältnis bereits über eine gesetzliche Unfallversicherung verfügen, haben die Möglichkeit eine private Unfallversicherung abzuschließen, die ausschließlich für Unfälle in der Freizeit aufkommt.