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Zahnzusatzversicherung auch bei fehlenden Zähnen

Kategorie: Finanzen

Ein oder mehrere fehlende Zähne sind bei Erwachsenen in Deutschland keine Seltenheit. Oft bleibt dem Zahnarzt bei einem Zahn mit chronisch entzündeter Wurzel oder mit gebrochenen Außenwänden nichts anderes übrig, als den Übeltäter zu ziehen. Wenn sich der Zahn nicht gerade im Sichtbereich befindet, dann belässt es der Patient häufig zunächst bei der Zahnlücke und verschiebt das Thema Zahnersatz auf unbestimmte Zeit. Viele Verbraucher gehen davon aus, dass Lücken im Gebiss eine Barriere beim Zugang zu einer privaten Zahnzusatzversicherung bilden und kommen insofern nicht auf den Gedanken, einen entsprechenden Zusatzschutz abzuschließen. Dabei halten die meisten Versicherungsgesellschaften verschiedene Modelle bereit, die speziell auf Patienten mit lückenhaftem Zahnstatus zugeschnitten sind. So steht die Versicherung auch denjenigen zur Verfügung, deren Gebiss eine oder mehrere Lücken aufweist.

Die Möglichkeiten sind dabei vielfältig. So kann mit der Versicherung ein zeitweiliger Ausschluss bestimmter Zähne vereinbart werden. Nach einer bestimmten Wartezeit im Anschluss an die Vertragsunterzeichnung besteht dann auch für die fehlenden Zähne und den hier notwendigen Zahnersatz Anspruch auf Kostenzuschüsse oder Erstattungen. Wichtig ist allerdings, dass im Rahmen des Antragsformulars richtige Angaben gemacht werden. Wer hier bestimmte Vorschäden verschweigt, der riskiert den Verlust des Versicherungsschutzes. Im Idealfall sollten sich interessierte Patienten vor dem Abschluss einer privaten Zahnzusatzversicherung mit ihrem Zahnarzt beraten. Der Mediziner kann den aktuellen Zahnstatus professionell beurteilen und dem Patienten genau sagen, welche Behandlungen zu welcher Zeit spätestens erforderlich sind. Abgestimmt auf die anstehenden und geplanten Behandlungsschritte kann dann die passende private Zahnzusatzversicherung ausgewählt und abgeschlossen werden.