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Stromanbieter-Insolvenz: Flexstrom-Kunden könnten frühestens 2017 Geld erhalten

Kategorie: Strom

Rund ein Jahr ist es mittlerweile her, dass der Strom-Discounter Flexstrom Insolvenz anmeldete und die Stromversorgung einstellte. Für viele ehemalige Kunden des insolventen Stromanbieters ging mit der Zahlungsunfähigkeit des Stromversorgers der vermeintliche Verlust von im Voraus bezahlten Geld einher. Ob Kunden das per Vorkasse überwiesene Geld ganz oder teilweise wiedersehen werden, ist unklar. Eine Rechtsanwältin, die den Fall betreut, rechnet damit, dass ein Teilbetrag zurück gezahlt werden könnte. Dies werde aber voraussichtlich nicht vor 2017 der Fall sein.

Stromanbieter-Insolvenz: Flexstrom-Kunden könnten frühestens 2017 Geld erhalten Geldscheine

Stromversorger schuldet Gläubigern 511 Millionen Euro

Der Fall Flexstrom könnte, gemessen an der Zahl der Gläubiger, das größte Insolvenzverfahren in der Geschichte Deutschlands sein. Insolvenzverwalter Christoph Schulte-Kaubrügger zufolge könnten rund 835.000 Gläubiger Ansprüche anmelden, gut 600.000 haben dies bereits getan. Laut Rechtsanwältin Astrid Düring, die den Fall Flexstrom zusammen mit Schulte-Kaubrügger betreut, beläuft sich die geforderte Summe bereits jetzt auf rund 511 Millionen Euro. Hauptsächlich handelt es sich bei den Gläubigern um ehemalige Gas- oder Strom-Kunden des Energieversorgers Flexstrom. Viele von ihnen hatten sich für die günstigsten Strom- oder Gastarife des Versorgers entschieden, bei denen per Vorkasse gezahlt werden musste. Als Flexstrom dann zahlungsunfähig wurde und die Gas- bzw. Stromversorgung einstellte, mussten sich viele Kunden einen neuen Energieversorger suchen, obwohl sie bereits im Voraus für Strom oder Gas bezahlt hatten. Bis Ende 2013 konnten ehemalige Flexstrom-Kunden Forderungen an den insolventen Stromanbieter mittels eines vorgefertigten Formulars kostenlos anmelden. Eine Anmeldung ist auch nach Ablauf der Frist noch immer möglich. Verbraucher müssen die Kosten für die Prüfung ihrer Forderungen seit Jahresbeginn aber selbst tragen. Laut Stiftung Warentest belaufen sich die Gebühren auf rund 20 Euro.

Flexstrom-Kunden sollen Geld zurück erhalten

Neben Strom- und Gaskunden gibt es aber noch eine Reihe anderer Gläubiger, beispielsweise das Finanzamt, Netzbetreiber oder Stadtwerke. Stiftung Warentest weist darauf hin, dass solche Gläubiger Vorrang haben und als erste Geld zurück erhalten. Wenn dann noch etwas übrig sein sollte, könnten diese Mittel an die ehemaligen Kunden gehen. Düring ist zuversichtlich, dass die geschädigten Kunden Geld zurückerhalten werden. Wie viel sei noch nicht klar, aber es werde voraussichtlich „eine Quote“ geben, so Düring. Mit einer Auszahlung rechnet die Rechtsanwältin aber nicht vor 2017. Angesichts der Insolvenzen von Flexstrom oder Teldafax sind viele Strom- und Gasverbraucher verunsichert, zu welchem Stromanbieter oder Gasversorger sie unbedenklich wechseln können. Verbraucherschützer weisen darauf hin, dass aufgrund einiger „schwarzer Schafe“ auf dem Energiemarkt aber nicht auf die Einspar-Möglichkeiten verzichtet werden sollte, die ein Gas- oder Stromanbieter-Wechsel bergen kann. Verbraucher sollten aber darauf achten, dass der gewählte Gas- oder Stromtarif eine Preisgarantie beinhaltet. Werden vergleichsweise hohe Boni versprochen, sollten die Bedingungen, an die die Auszahlung der Boni geknüpft ist, genau studiert werden. Seriöse Stromanbieter und Gasversorger würden zudem auf Vorkasse- oder Kautionszahlungen verzichten. Bild: Geldscheine von Maik Meid, CC BY - bearbeitet von Tarifo.de