Gasanbieter wechseln kann (fast) jeder
Kategorie: Gas
Berlin – Seit rund vier Jahren haben Verbraucher zumindest theoretisch die Möglichkeit, ihren Gasanbieter frei zu wählen. Auf die meisten trifft das auch tatsächlich zu. Dem durchschnittlichen Haushalt stehen rund ein Dutzend unterschiedlicher Versorger zur Verfügung. Das Nachsehen haben häufig Mieter in Mehrparteienhäusern.
Lange hat es gedauert, bis auch der deutsche Energiemarkt nach den Regeln der freien Marktwirtschaft funktioniert. Selbst wenn dies nicht flächendeckend zu sinkenden Preisen geführt hat: Zumindest ist der Verbraucher einer Gaspreiserhöhung nun nicht mehr hilflos ausgeliefert, sondern kann in der Regel problemlos einfach den Gasversorger wechseln. Dadurch lassen sich bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden je nach Wohnort bis zu 600 Euro sparen.
Für 8,8 Millionen Mieter in Wohnhäusern mit mehreren Parteien ist ein Wechsel hingegen nicht so einfach, da es hier oft nur einen Gaszähler gibt. Die Heizkosten werden dann anteilig über die Nebenkosten verrechnet. Als Mieter kann man in diesem Fall dennoch zu einem günstigeren Gasanbieter wechseln, indem man den Vermieter einfach darum bittet.
Was bei Einfamilienhaushalten gilt, ist bei Mehrparteienhäusern nicht anders: Beim Wechsel kann es zu keiner Unterbrechung kommen, da der Grundversorger gesetzlich verpflichtet ist im Notfall die Belieferung zu übernehmen. Rund 11 Prozent aller Gasverbraucher haben von der Möglichkeit des kostenlosen Wechselns bislang Gebrauch gemacht.
Lange hat es gedauert, bis auch der deutsche Energiemarkt nach den Regeln der freien Marktwirtschaft funktioniert. Selbst wenn dies nicht flächendeckend zu sinkenden Preisen geführt hat: Zumindest ist der Verbraucher einer Gaspreiserhöhung nun nicht mehr hilflos ausgeliefert, sondern kann in der Regel problemlos einfach den Gasversorger wechseln. Dadurch lassen sich bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden je nach Wohnort bis zu 600 Euro sparen.
Für 8,8 Millionen Mieter in Wohnhäusern mit mehreren Parteien ist ein Wechsel hingegen nicht so einfach, da es hier oft nur einen Gaszähler gibt. Die Heizkosten werden dann anteilig über die Nebenkosten verrechnet. Als Mieter kann man in diesem Fall dennoch zu einem günstigeren Gasanbieter wechseln, indem man den Vermieter einfach darum bittet.
Was bei Einfamilienhaushalten gilt, ist bei Mehrparteienhäusern nicht anders: Beim Wechsel kann es zu keiner Unterbrechung kommen, da der Grundversorger gesetzlich verpflichtet ist im Notfall die Belieferung zu übernehmen. Rund 11 Prozent aller Gasverbraucher haben von der Möglichkeit des kostenlosen Wechselns bislang Gebrauch gemacht.
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