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Löwenzahn Energie Pleite: Trotz Insolvenz soll Geschäftsbetrieb fortgesetzt werden

Kategorie: Strom

Am Freitag haben die Stromversorger FlexStrom, Löwenzahn Energie und OptimalGrün Insolvenz angemeldet. Der Gasanbieter FlexGas ist von der Unternehmensgruppe kurz vor der Insolvenz an einen Investor verkauft worden. Die Stromversorgung soll trotz des anstehenden Insolvenzverfahrens fortgesetzt werden. FlexStrom und Löwenzahn Energie melden auf ihren Firmen-Websites, dass sie weiterhin Strom einspeisen wollen. Deshalb müssten Kunden aktuelle Forderungen und Abschläge bezahlen, trotz der Pleite.

Löwenzahn Energie Pleite: Trotz Insolvenz soll Geschäftsbetrieb fortgesetzt werden Dandelion

Insolvenzverwalter will bald Entscheidungen bekanntgeben

Dr. Schulte-Kaubrügger von der Kanzlei White & Case ist vom Amtsgericht Charlottenburg zum vorläufigen Insolvenzverwalter der FlexStrom Unternehmensgruppe bestellt worden. Auf der Homepage von FlexStrom ist zu lesen, dass Dr. Schulte-Kaubrügger bereits "in den nächsten Tagen konkrete Aussagen" darüber machen will, wie es mit der Gas- und Stromversorgung weitergeht. Bis dorthin soll der Geschäftsbetrieb vollständig weitergeführt und vom Insolvenzverwalter begleitet werden. Das bedeutet, dass auch die Stromverträge von Löwenzahn Energie weiterlaufen: Da Strom weiterhin eingespeist werde, müssten auch fällige Rechnungen beglichen werden. Auf der Homepage von Löwenzahn Energie findet sich der Hinweis: "Ihr Vertrag läuft unverändert weiter!" Das Insolvenzverfahren soll voraussichtlich am 01.07.2013 eröffnet werden. Forderungen gegenüber den insolventen Stromversorgern Löwenzahn Energie, FlexStrom und OptimalGrün können von Kunden erst dann angemeldet werden, wenn das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist. Bonus-Zahlungen könnten "derzeit aus insolvenz-rechtlichen Gründen nicht erfolgen," selbst wenn diese bereits mitgeteilt worden sind.

Löwenzahn Energie: Insolvenzverfahren soll frühestens Ende 2017 abgeschlossen sein

FlexStrom, der Mutterkonzern von Löwenzahn Energie, informiert seine Kunden auf seiner Homepage darüber, dass Forderungen der Kunden nur dann geltend gemacht werden können, wenn diese in der Insolvenztabelle angemeldet werden. Da das Insolvenzverfahren voraussichtlich nicht vor Ende 2017 abgeschlossen sein wird, dürfen Kunden von Löwenzahn Energie wohl höchstens darauf hoffen, frühestens zu diesem Zeitpunkt "ggfs. eine Quotenzahlung auf Ihre Forderung" zu erhalten. Dies gilt für Vorkasse-Leistungen und für Bonus-Auszahlungen. Eine Kündigung des Stromvertrags bei Löwenzahn Energie ist in drei Fällen möglich: Kunden können jederzeit regulär zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen, hierbei müssen geltende Kündigungsfristen beachtet werden. Wenn der Stromanbieter die Preise anhebt, dann steht Verbrauchern in der Regel ein Sonderkündigungsrecht zu. Wenn ein Stromversorger keinen Strom mehr liefert, z.B. wegen Insolvenz, dann können Kunden ebenfalls kündigen. Tarifo.de stellt einen Kündigungs-Konfigurator bereit, mit dessen Hilfe ein Kündigungsschreiben erstellt werden kann, diesen finden Sie hier. Bild: Dandelion von maxintosh, CC BY - bearbeitet von Tarifo.de