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Was sich im Jahr 2010 ändert

Kategorie: Finanzen

Kranken-und Pflegeversicherung sind künftig in (fast) voller Höhe absetzbar. Die Absetzbarkeit der Krankenkassenbeiträge, die erstmals 2010 greift, kostet rund 14 Milliarden im Jahr. Damit wirken sich sämtliche Eigenbeiträge zur gesetzlichen und privaten Krankenversicherung, die der Basisversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen, sowie ein etwaiger Zusatzbetrag steuermindernd aus. Das Gleiche gilt für die Pflegepflichtversicherung. Nicht absetzbar sind jedoch Wahl-und Zusatztarife sowie Zusatzversicherungen für Chefarzt, Einzelzimmer im Krankenhaus, zusätzlichen Zahnschutz oder sonstige Sonderleistungen. Außerdem werden bei gesetzlich Krankenversicherten pauschal vier Prozent fürs Krankengeld abgezogen. Die Entlastung wirkt bereits ab Januar, da sie in die Lohnsteuerberechnung einfließt.

Privatversicherte können Beiträge bis zur Höhe des Basistarifs geltend machen -und das nicht nur für sich, sondern auch für Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder. Die Beiträge werden aufgeteilt in einen begünstigt abzugsfähigen Anteil für die Basisabsicherung und einen darüber hinausgehenden, nicht begünstigten Anteil. Die Aufteilung nehmen die Versicherungsunternehmen vor. Sie stellen auch entsprechende Bescheinigungen zur Vorlage beim Arbeitgeber aus, damit dieser die Beiträge bei der Lohnsteuer entsprechend berücksichtigen kann. Im Rahmen der Steuererklärung prüft der Fiskus automatisch, ob die alte oder die neue Regelung günstiger ist.
Tags: Erdgas Gas