PKV Leistungslücke bei Scheidung
Kategorie: Finanzen
Das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) soll Versicherungskunden besserstellen. Doch in einigen Details ist das Gegenteil der Fall. So in der privaten Krankenversicherung. Hier hatten laut altem VVG mitversicherte Ehegatten eines privat Krankenversicherten bisher bei Trennung oder Scheidung einen einklagbaren Leistungsanspruch gegenüber der Krankenversicherung.
Wie die Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwalt Verein mitteilt, gilt dies unter dem neuen VVG nur noch, wenn der mitversicherten Person ausdrücklich eine Empfangsberechtigung eingeräumt wurde. Ist dies nicht der Fall oder haben die beiden (Ex) Partner keine getrennten Verträge, kann das bei einer Trennung zu Problemen für den Mitversicherten führen.
Wie die Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwalt Verein mitteilt, gilt dies unter dem neuen VVG nur noch, wenn der mitversicherten Person ausdrücklich eine Empfangsberechtigung eingeräumt wurde. Ist dies nicht der Fall oder haben die beiden (Ex) Partner keine getrennten Verträge, kann das bei einer Trennung zu Problemen für den Mitversicherten führen.
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